FTTH-Ausbau der Gebäude in Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: MKK FTTH Tiefbau 2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.athanus.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTTH-Ausbau der Gebäude in Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH
Der Main-Kinzig-Kreis hat durch sein Tochterunternehmen, die Breitband Main-Kinzig GmbH (Auftraggeber), seit 2012 ein nahezu flächendeckendes passives Breitband-/Glasfasernetz für VDSL mit Bandbreiten zwischen 25 und 50 Mbit/s im Kreisgebiet errichtet. Anfang 2021 wurde entschieden, nun sämtliche Gebäude im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hanau (jedoch mit Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen) mit FTTH zu erschließen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration) und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Zugrunde liegt dabei das Ende April 2021 verabschiedete „Graue-Flecken-Förderprogramm“ des Bundes, wonach die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf zunächst 100 Mbit/s erhöht wurde.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die Breitband Main-Kinzig GmbH, Tiefbau- und Montageleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der passiven Infrastruktur, ausgehend vom Bestandsnetz, einschließlich Genehmigungs- und Ausführungsplanung aufgrund einer Funktionalen Leistungsbeschreibung bis zum Gebäude (FTTH), inklusive der Anschlüsse für die aktive Technik zu beschaffen. Der Ausbau erfolgt in bis zu 146 Ausbauclustern.
Die zu vergebende Leistung wird dabei in zwei Lose aufgeteilt:
• Los Nr. 1 betrifft die unmittelbare Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen für 10 Ausbaucluster in den Kommunen Jossgrund (4 Ausbaucluster), Flörsbachtal (1 Ausbaucluster), Hanau-Mittelbuchen (1 Ausbaucluster), Schlüchtern (1 Ausbaucluster), Bruchköbel (1 Ausbaucluster) und Nidderau (2 Ausbaucluster).
• Für die übrigen von dem Ausbauprojekt der Breitband Main-Kinzig GmbH noch betroffenen bis zu 136 Ausbaucluster sollen die Tiefbau- und Montageleistungen innerhalb des Loses 2 zunächst auf Grundlage eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal acht Auftragnehmern vergeben werden. Der Abruf der konkreten Leistungen wird auf der Grundlage sogenannter Mini-Wettbewerbe zwischen den Auftragnehmern des Rahmenvertrages vergeben.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören sämtliche mit dem Glasfaserausbau in Zusammenhang stehende Tiefbauarbeiten, setzen von Glasfaserverteilern, LWL-Montage einschließlich Genehmigungs- und Ausführungsplanung nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber stellt – für Los 1: im Rahmen dieses Vergabeverfahrens; für Los 2: im Rahmen der Mini-Wettbewerbe – Grobplanungen (im Sinne einer Vorplanung) auf Basis von GIS und ALK zur Verfügung. Antragsverfahren und Abstimmungen mit Behörden und Leitungsträgern sind auf dieser Grundlage von dem/den Auftragnehmer(n) durchzuführen.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind die benötigten Baumaterialien für den Netzausbau (mit Ausnahme von Kleinmaterial wie Sand, Rohrabschlüsse, Tiefenerder etc. nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung). Diese werden vom Auftraggeber beigestellt.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Erstkontingent zur Errichtung von 10 Ausbauclustern
Main-Kinzig-Kreis
Los Nr. 1 betrifft die unmittelbare Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen für 10 Ausbaucluster mit folgenden Rahmenparametern:
• Ausbau von 10 FTTH-Ausbauclustern (Verbindungen) bestehend aus 12 Ortsteilen in 6 Kommunen (Flörsbachtal – Lohrhaupten; Jossgrund – Pfaffenhausen; Jossgrund – Lettgenbrunn (2 Ausbaucluster); Jossgrund - Oberndorf, Burgjoß; Hanau – Mittelbuchen; Bruchköbel – Oberissigheim; Nidderau - Windecken, Ostheim; Nidderau - Heldenbergen, Windecken; Schlüchtern – Schlüchtern).
• Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt kalkulatorisch bis zu 135,3 Kilometer für HP, um die bis zu 5.555 Gebäude zu erreichen (der deutlich größte Teil davon befestigt).
• Abhängig von der Anzahl der tatsächlich zu erschließenden Gebäude (aktuelle Annahme ca. 60 % aller ausbaubaren Gebäude), sind zudem ca. 10 Meter Tiefbau im Schnitt für jede auszuführende Hauseinführung zu erbringen.
• Zudem sind insgesamt ca. 85 NVts und ca. 21 SVts sowie das LWL-Feedernetz (144 Faser) zwischen SVt und NVt und das LWL-Backbonenetz zwischen SVt und POP im Wesentlichen im Bestandsnetz zu leisten.
• Für die Anbindung der Gebäude sind LWL-Verbindungen (12 Faser und in wenigen Fällen 48/72 Faser) zwischen Glasfaserverteiler NVt und den Gebäuden mit im Schnitt etwa 220 Meter zu erbringen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Mehrpartner-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen
Main-Kinzig-Kreis
Los Nr. 2 betrifft den Abschluss eines Mehrpartner-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Tiefbau- und Montageleistungen auf der Grundlage sogenannter Mini-Wettbewerbe und weist folgende Rahmenparameter auf:
• Ausbau von bis zu 136 FTTH-Ausbauclustern.
• Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt kalkulatorisch bis zu 1,05 Mio. Meter, um die bis zu 40.400 Gebäude zu erreichen (der deutlich größte Teil davon befestigt).
• Abhängig von der Anzahl der tatsächlich zu erschließenden Gebäuden (aktuell ca. 40.400), sind zudem ca. 10 Meter Tiefbau im Schnitt für jede auszuführende Hauseinführung zu erbringen. Für weitere ca. 4.300 Gebäude wird im Laufe des Projektes eine Einzelfallentscheidung zum Ausbau getroffen.
• Zudem sind insgesamt ca. 724 NVts und ca. 204 SVts sowie das LWL-Feedernetz (144 Faser) zwischen SVt und NVt und das LWL-Backbonenetz zwischen SVt und POP im Wesentlichen im Bestandsnetz zu leisten.
• Für die Anbindung der Gebäude sind LWL-Verbindungen (12 Faser und in wenigen Fällen 48/72 Faser) zwischen Glasfaserverteiler NVt und den Gebäuden mit im Schnitt etwa 220 Meter zu erbringen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer II.2.6) dieser Bekanntmachung zu Los 2 genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C-23/20 – Simonsen & Weel). Der Auftraggeber geht davon aus, dass diese Höchstmenge tatsächlich um 20 bis 25 Prozent unterschritten wird (geschätzte Abnahmemenge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018 bis 2020, 2021 soweit bereit vorhanden) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen.
(3) Falls für den Bieter die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist: Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020, 2021 soweit bereit vorhanden) ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bieters ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.).
(4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Aufstellung der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Die Referenzliste ist - je nach Gegenstand und Inhalt der Bewerbung - bezogen auf die unterschiedlichen Lose aufzuteilen, insbesondere Nachweis von Erfahrungen im Bereich Glasfaserausbau bzw. mit Tiefbauarbeiten und zugehörigen Arbeiten für Rohrleitungen und Glasfasernetze sowie in der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern, Erfahrung in der Erstellung von Hausanschlüssen. Anzugeben ist dabei – je Projekt / je Referenz – der Leistungsinhalt und -umfang (z. B. Anzahl MFG (FTTC), Hausanschlüsse (FTTB)) sowie der Auftragswert, die Projektstruktur, Zeit und Ort der Ausführung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Personengruppen (technisch/kaufmännisch).
(3) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Gesamtleitung des Projekts sowie für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
(4) Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.
(5) Nachweis über die Einhaltung der Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TK-Netz) der Telekom Deutschland.
Mindestanforderung zu Ziffer III.1.3) (1) der Bekanntmachung: Ein Projekt, in dem innerhalb eines Jahres 3.000 Gebäudeanschlüsse (HC) inklusive Zuführungsnetz (HP) realisiert worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziffer IV.1.3) betrifft lediglich das verfahrensgegenständliche Los 2. Die Leistungen des Loses 1 werden unmittelbar an einen Auftragnehmer vergeben. Eine andere Darstellung innerhalb der Bekanntmachung war aus technischen Gründen nicht möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)