Elektro- und MSR-Technik für Projekt Sanierung Energiezentrale (EZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 62/50085593
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro- und MSR-Technik für Projekt Sanierung Energiezentrale (EZ)
Elektro- und MSR-Technik für Projekt Sanierung Energiezentrale (EZ)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Der Bauablauf unterteilt sich in zwei Schritte: Zunächst werden unabhängig von den weiteren Baumaßnahmen die Schaltschränke von der Ebene 1 in den Raum EZ.0.002 in die Ebene 0 verlegt.
Zwei Schaltschränke werden in der Ebene 0 neu aufgebaut und dann umgeschlossen. Ein Netzwerkschrank wird komplett umgezogen.Im Anschluss und nach Aufbau der Gaskessel und Rohrleitungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gewerk Hydraulik der Anschluss und die Verkabelung der Feldgeräte, Pumpen und Gaskessel sowie die Einbindung in die Gebäudeleittechnik.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt die Wartung zu beauftragen. Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Wartungsleistung erfolgt in Abhängigkeit von internen Entscheidungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs.
3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
- Unternehmensdarstellung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Umsatz der letzten
drei Geschäftsjahre - mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten - es wird ein
durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 0,8 Mio. EUR erwartet (im eigenen Betrieb, exclusive
Fremdleistungen).
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei
Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sowohl vom Bieter als auch ggfs. von dem
Nachunternehmer ist mit folgenden Deckungssummen mittels Eigenerklärung (GSI-Formblatt-Eignung)
zu erbringen:
- für Sachschäden (einschl. Schäden am Bauwerk) in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Umweltschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Beschreibung von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern hinsichtlich Baukonstruktion und Konstruktionsdetails, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten, Angaben zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit, Fertigstellungstermin genau zu beschreiben.
Als vergleichbar gelten Projekt ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gemäß hier ausgeschriebenem Projekt. Nachzuweisen ist, dass mind. 30% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgten; Gleiches gilt für Referenzen die von Nachunternehmen im Zuge der Eignungsleihe eingereicht werden.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
- Nachweise Fachfirmen-Qualifikationen (zugelassene Fachfirmen) (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Es sind folgende Nachweise zu erbringen: Anerkanntes Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SCC-Zertifikat, ASCA, OHSAS oder gleichwertig). Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Fachfirmen-Qualifikation sind dem
auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Sofern für die o. g. Fachfirmen-Nachweise Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die entsprechenden Fachfirmennachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen. Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eigungsleihe!)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mittels Dritterklärung vorzulegen):
Der Nachweis einer Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) ist mittels Eigenerklärung vorzulegen.
Die Zertifierung nach DIN EN ISO 9001 od. glw. ist sowohl vom Bieter selbst, als auch vom Nachunternehmen dem Angebot beizufügen, sofern sich der Bieter eines Nachunternehmens bedient.
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Nachweise eingesetzter Personal u. Qualifikation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Nachweise über die Befähigung des eingesetzten Personals in Bezug auf die Projektierung, Programmierung und die Inbetriebnahme mit dem Engineering Tool im Management des Leitsystems Siclimat X (die Nachweise über die Module: Bedienen und Beobachten, Managementfunktionen und Administration, Engineering und Grafik als Mindestanforderung) sind bei der Angebotsabgabe mit beizufügen, hierbei die Schulungsnachweise in den v. g. Modulen Bedienen und Beobachten, Managementfunktionen und Administration, Engineering und Grafik zu dem Engineering Tool Siclimat X.
Ergänzend hierzu sind die Nachweise durch entsprechende Erfahrungs- und Erläuterungsberichte des geplanten Personals mit nachzuweisen, eine mindestens 3- jährige Systemerfahrung in der Programmierung des Engineering Tools durch entsprechende Referenznachweise oder Zeugnisse zu belegen.
Folgende Mitarbeiter-Zahlen müssen für die Ausführung des Auftrages mindestens zur Verfügung stehen, bzw. nachgewiesen werden und sind namentlich zu benennen:
- mind. 2 Systemtechniker, + einen Vertreter
- mind. 2 Systemingenieure, + einen Vertreter
- mind. 2 Programmierer für Siclimat X, + einen Vertreter
Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Qualifikation sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die o.g. Nachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen.
Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen.
- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
-Produktbeschreibungen und Herstellernachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Submission die im Leistungsverzeichnis geforderten Produktbeschreibungen und Herstellernachweise einzureichen.
- Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): "Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschließlich der Adressdaten zu benennen.
Jeder eingesetzte Nachunternehmer muss dieselben Eignungskriterien erfüllen, wie der Hauptauftragnehmer. Entsprechende Nachweise zu den jeweiligen Nachunternehmern sind einzureichen.
Weiterhin ist eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
GSI Vergabestelle
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.