Sanierung / Modernisierung / Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule, Spitzwegring 131, 35396 Gießen - BA 1 – Metallbauarbeiten: Fenster- und Türen für die Cluster E, F, G Referenznummer der Bekanntmachung: 65.22.004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung / Modernisierung / Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule, Spitzwegring 131, 35396 Gießen - BA 1 – Metallbauarbeiten: Fenster- und Türen für die Cluster E, F, G
Pfostenriegel-Fassade, Festverglasung und Türen sowie Raffstoreanlagen an 3 ähnlichen Clustergebäuden
35396 Gießen
Im Wesentlichen beinhaltet die Bauleistung ca. 340 m2 (44 Elemente) Pfostenriegel-Fassade mit Ausstattung,
ca. 19 Stück Innenelemente (Festverglasungen und Türen) mit Ausstattung,
ca. 18 Stück Raffstore-Anlagen,
Ausbau und Entsorgung von 5 Stück Alu-Glasfassaden (ca. 270 m2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354“ abzugeben. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
- Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.Juli 2021:
Der Bieter hat folgende Nachweise abzugeben:
- eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 „.
- eine Sozialkassenbescheinigung, ersatzweise Krankenkassenbescheinigung über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge abzugeben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
35390 Gießen, Berliner Platz 1
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Vertreter des Bieters sind bei dem Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)