Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
MKA 51 Abschaltung Mastschalter 28, 528
Durch die DB Energie im Bereich Südost gibt es die regional besondere Vorgabe, dass die Oberleitung abgeschaltet und zusätzlich festgelegt und eingebolzt werden muss, wenn die Schaltgruppen länger als 24h ausgeschaltet sind. Diese Leistung war im LV nicht berücksichtigt und ist zwingend erforderlich.
MKA 65 Ringerder EWHA
Nach Abschluss des Planpakets EA-01 für die elektrische Weichenheizungsanlage sind Änderungen durch die Vielzahl an Erdungsanlagen entstanden, durch welche diese zu einem Ringerder zusammengefasst wurden. Hierzu musste das ergänzende Planpaket EA-01a erstellt werden.
MKA 69 Technologiewechsel Verwaltungsgebäude Hoyerswerda
Ergänzend zu der Anordnung von Leistungen Nummer 13, in welcher der elektrische Umbau des Verwaltungsgebäudes behandelt wird, wurde nach Rücksprache mit den Anlagennutzern und Anlagenverantwortlichen ein Technologiewechsel genehmigt. Dieser vermindert Bauverzug und -behinderungen. Es wurde genehmigt, dass die Kabelwege im Dachboden verlegt werden dürfen und nicht im Flur/Fluchtweg verlegt werden müssen. Hierfür sind zusätzliche Planungsleistungen notwendig.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.