Knoten Lindau Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
266 - Zum Abriss der Fußgängerbrücke im Bahnhof Lindau-Insel wurde es notwendig, den in der Nähe des Brückenpfeilers am Gleis 1
angebrachten GfK-Trog Gr.II zu demontieren, die Kabel zu verziehen, die Kabel zu schützen und nach Abschluss der Abriss-
Arbeiten den Gfk-Trog neu zu errichten und an die vorhandenen Enden anzupassen.
Die bauzeitliche Sicherung der Kabel im Bereich der Fußgängerbrücke ist eng mit den Leistungen des Hauptvertrages verzahnt
und muss zeitgleich erbracht werden. Alle weiterführenden Arbeiten werden durch den AN Bau MHEL erbracht. Aus diesem
Grund kann ein Dritter hier nicht ohne erhebliche Kordinationsprobleme tätig werden. Ein Einsatz von mehreren Unternehmen
gleichzeitig ist nicht möglich.