Patientenüberwachung - Universitätsklinikum Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-061-2017-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Patientenüberwachung - Universitätsklinikum Frankfurt

Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-061-2017-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Installation eines Patientenüberwachungssystems

(Neubeschaffung und Rahmenvereinbarung)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33195100 Monitoren
33195200 Überwachungsstation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Frankfurt Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beschaffung erfolgt in drei Teilen:

- Neubeschaffung Projekt Haus 23 DEF

- Neubeschaffung Projekt Eltern-Kind-Zentrum (ELKI)

- Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung Bestand (Rahmenvereinbarung)

Das Patientenüberwachungssystem mit flexiblem und modularen Aufbau soll zur Überwachung von Erwachsenen, Kindern, Kleinkindern, Säuglingen sowie Neu- und Frühgeborenen (Patienten jeglichen Alters) in der Intensivmedizin, im Operationsbereich sowie Aufwachräumen und in den Außenbereichen (u. a. Eingriffsräume, Röntgendiagnostik, zentrale Notaufnahme) genutzt werden und

wird zum Teil in Verbindung (per bauseitigem LAN) zu den Zentralen im jeweiligen Stationsstützpunkt betrieben werden. Über einen Gateway soll ein passwortgeschützter Zugriff von sämtlichen Arbeitsplätzen des Klinikums, die sich im medizinischen Versorgungsnetz befinden, möglich sein, um die aktuelle Patientensituation anhand der wesentlichen Vitalparameter-Daten einsehen zu können.

Die Patientenüberwachungsmonitore sowie deren Komponenten müssen in direkter Umgebung zu verschiedenen Röntgen-Geräten (z. B. CT, C-Bogen, Herzkatheter- Messplatz) sowie im Bereich eines wireless LANs eingesetzt werden können. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine kompakte Bauweise von besonderer, wichtiger Bedeutung. Aufgrund der universitären Nutzung des Systems wird dieses auch zur Forschung und Lehre eingesetzt.

Die Kombination der Modul-Aufnahme mit der Signal-Verarbeitungseinheit sowie dem Monitor ist zugelassen, wenn hierdurch ein besonderes Transport-Konzept (z. B. Pick & Go) realisiert werden kann. Präferiert wird jedoch eine modulare Bauweise.

Es sind sowohl numerische Vitalparameter (z. B. Herzfrequenz, Respiration, Blutdruck) zu überwachen als auch bestimmte Muster (z. B. Asystolie, Kammerflimmern, Apnoe, Salven von ventrikulären Extrasystolen) zu erkennen, um bei Bedarf entsprechende Alarm-Meldungen zu generieren (Anzeige direkt am Bildschirm und - sofern vorgesehen bzw. oben genannt - an der Zentrale).

Die erhobenen Daten sind - sofern vorgesehen und entsprechend verbunden - in der Zentrale zu speichern und müssen als Trend und ggfls. als Ereignisbericht / Ereignisepisode ausgedruckt werden können.

Das Patientenüberwachungssystem muss in der Lage sein, bei einem Strom-Ausfall, der nicht durch unabhängige Strom-Versorgungen überbrückt werden konnte (insbesondere hinsichtlich der modulare Patientenüberwachungsmonitore), automatisch und mit möglichst geringer Beteiligung des Nutzers wieder hochzufahren, sodass möglichst schnell das

System wieder verfügbar ist und die Patientenüberwachung gewährleistet ist.

Die Funktion ist durch den Bieter als Anlage zum Angebot darzustellen.

Das Patientenüberwachungssystem sowie die dazugehörigen Komponenten sollen allgemein - soweit möglich - mit staubdichten, glatten und geschlossenen Oberflächen ausgeführt werden und müssen - insbesondere im Bereich der

Flächen mit Kontakt zum Bediener oder zum Patienten - beständig gegenüber einer Wisch- und Scheuerdesinfektion (Desinfektionsmitteln zugelassen nach Listung RKI) sein.

Die am Patienten anzuschließenden Geräte müssen von einem Hersteller geliefert werden, damit eine Kompatibilität der Geräte zueinander und Austauschbarkeit untereinander gewährleistet ist. Hiervon ausgenommen sind Module bzw. Mess-Funktionen, die patentrechtlich geschützt sind (z. B. BISoder PICCO-Messfunktion).

Lieferung einschließlich allem zur Funktionsfähigkeit und zum Erstbetrieb erforderlichem Zubehör sowie Einweisung der Anwender vor Ort nach Medizinproduktebetreiber-Verordnung. Das Patientenüberwachungssystem sowie deren Komponenten müssen vollständig kompatibel zur EN 60601-1 und 60601-1-2 ausgeführt werden.

Die Messgenauigkeit von allen Parametern und Einstellungen soll vom Hersteller durch Messergebnisse oder generell durch die Gebrauchsanweisung nachgewiesen werden.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technik / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 063-159184
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe GE Medical Systems Information Technologies GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY0X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2022

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