Ersatz von meteorologischen Messdatenerfassungsanlagen im Deutschen Wetterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: OV 45875/21-HOE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz von meteorologischen Messdatenerfassungsanlagen im Deutschen Wetterdienst
Der DWD möchte die auf den 182 hauptamtlichen Messfeldern eingesetzten AMDA I/II Systeme durch MODES H-Systeme ersetzen. Hinzu kommen wenige zusätzliche Stationen, Kreislaufsysteme und Labor- und Testsysteme, so dass sich die Gesamtanzahl auf 215 MODES-H Systeme beläuft. Außerdem werden zusätzlich 10 Prototypen benötigt und es sollen Ersatzteile im Wert von ca. 10 Systemen über die Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Beim Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um den Ersatz der vorhandenen Messdatenerfassungsanlagen im hauptamtlichen Messnetz durch neue Datenerfassungssysteme im Projekt HAMSTER. Es sollen in den kommenden Jahren 225 Stück 19"-Schaltschränke (MODES H) gemäß der Leistungsbeschreibung sowie Ersatzteile beschafft werden.
Die Installation der Systeme im Messnetz wird vom DWD in Eigenregie vorgenommen und zählt nicht zum Ausschreibungsgegenstand.
Für die Lieferung der Systeme ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2022 bis 2026) mit Verlängerungsoptionen vorgesehen.
Die Mindestabnahmemenge (Abnahmeverpflichtung) für die Laufzeit des Vertrages beträgt insgesamt 225 Stück:
Jahr 2023: 10 Stück Prototypen
Jahr 2024: 55 Stück, Jahr 2025: 80 Stück, Jahr 2026: 80 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatz von meteorologischen Messdatenerfassungsanlagen im Deutschen Wetterdienst
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiebitzreihe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert von EURO 1,00 eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.