Ersatzneubau Hallenbad Borken (Hessen) Referenznummer der Bekanntmachung: Hababo012022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken (Hessen)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.borken-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Hallenbad Borken (Hessen)
Die Stadt Borken (Hessen) plant den Neubau eines Hallenbades im Bereich des Standortes des ehemaligen Hallenbades (Abbruch Frühjahr 2022) in 34582 Borken (Hessen), Westrandstraße 40. Der Nutzungsschwerpunkt ist das Schul- und Vereinsschwimmen sowie die Schaffung eines Freizeit- u. Sportangebotes für private Benutzer. Die KOK-Richtlinien für den Bäder-Bau und die Barrierefreiheit mit uneingeschränkter Nutzbarkeit für Mobilitätseingeschränkte sind grundlegend zu berücksichtigen. Weiterhin wird eine energieeffiziente Bauweise mit einem innovativen, wirtschaftlich sinnvollen Haustechnikkonzept gefordert, ein Energieliefer-Contracting wird angestrebt. Das Bauprogramm umfasst Schwimmerbecken/Sportbereich (320qm), Nichtschwimmer/Therapiebecken (100qm), Kleinkinder-/Babybecken (30qm), Funktionsbereiche wie Eingangsberich, Eingangshalle, Kassen- und Kontrollbereich, Warte- und Informationsbereich, Umkleiden für verschiedene Zielgruppen, Multifunktionsraum/ Schulungsraum, Kiosk/ Snackbar.
Die Umsetzung von Zusatzkomponenten wie Sauna-/ Wellnessanlage und ein Gastronomieangebot sollen im Planungskonzept konzeptionell als autarke Bausteine der Gesamtplanung mit bearbeitet werden. Eine etwaige Umsetzung durch privatwirtschaftliche Investoren wird angestrebt.
Attraktionen (z. B. Rutschen) sind nicht geplant.
Freianlagen
Neuplanung der Freiflächen der Erschließungsbereiche unter Einbeziehung der bestehenden Parkplatzflächen.
Los 1 bis 4
Objektplanung Gebäude
Borken (Hessen)
- Objektplanung für Gebäude nach HOAI Teil 3, § 33, Anlage 10, Lph 1- 9, sowie besondere Leistungen gem. Anlage 10
- Objektplanung Freianlagen nach HOAI Teil 3, § 39, Anlage 11, Lph 1-9, sowie besondere Leistungen gem. Anlage 11
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber werden im Teilnahmeantrag bekannt gegeben.
Optional sind Beauftragungen von besonderen Leistungen vorgesehen, sollten sie im Laufe der Bearbeitungen erforderlich werden. Aus der Nichtbeauftragung einzelner Leistungen ergibt sich kein Anspruch des AN auf eine
höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Kosten, die dem Bewerber durch seine Teilnahme am Vergabeverfahren
entstehen, werden durch den AG in keinem Fall erstattet.
Tragwerksplanung
Borken (Hessen)
- Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, § 49, Anlage 14, Lph 1- 9, sowie besondere Leistungen gem. Anlage 14
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber werden im Teilnahmeantrag bekannt gegeben.
Optional sind Beauftragungen von besonderen Leistungen vorgesehen, sollten sie im Laufe der Bearbeitungen
erforderlich werden. Aus der Nichtbeauftragung einzelner Leistungen ergibt sich kein Anspruch des AN auf eine
höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Kosten, die dem Bewerber durch seine Teilnahme am Vergabeverfahren
entstehen, werden durch den AG in keinem Fall erstattet.
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeanlagen, Luftungtechnische Anlagen
Borken (Hessen)
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4, § 53, Anlage 15, Lph 1- 9; Anlagengruppen 1 bis 3, 5 und 7+8, sowie besondere Leistungen gem. Anlage 15
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber werden im Teilnahmeantrag bekannt gegeben.
Optional sind Beauftragungen von besonderen Leistungen vorgesehen, sollten sie im Laufe der Bearbeitungen
erforderlich werden. Aus der Nichtbeauftragung einzelner Leistungen ergibt sich kein Anspruch des AN auf eine
höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Kosten, die dem Bewerber durch seine Teilnahme am Vergabeverfahren
entstehen, werden durch den AG in keinem Fall erstattet.
Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
34582 Borken (Hessen)
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4, § 53, Anlage 15, Lph 1- 9; Anlagengruppe 4, sowie besondere Leistungen gem. Anlage 15
Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber werden im Teilnahmeantrag bekannt gegeben.
Optional sind Beauftragungen von besonderen Leistungen vorgesehen, sollten sie im Laufe der Bearbeitungen
erforderlich werden. Aus der Nichtbeauftragung einzelner Leistungen ergibt sich kein Anspruch des AN auf eine
höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Kosten, die dem Bewerber durch seine Teilnahme am Vergabeverfahren
entstehen, werden durch den AG in keinem Fall erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure/Techniker nach § 67 Hessische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz der sich bewerbenden Architekten, Ingenieure/ Techniker. Der Nachweis, dass der Bieter befugt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen, muss für jeden einzeln erbracht werden und der Richtlinie 2013/55/EU entsprechen. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Solche oder andere gemeinschaftliche Bewerber müssen sich bereits als solche bewerben und haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Teilnehmer nach § 42 VgV abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss das Bewerberformular jeweils separat vom federführenden Büro einerseits und den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft andererseits ausgefüllt und unterschrieben sein. Es ist ein bevollmächtigter Ansprechpartner/-in zu benennen.
- 2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV: Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage zwingend beizufügen. Deckungssummen: EUR 3,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden.
Ein Nachweis, dass die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme beträgt, ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage zwingend beizufügen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä.) abgeschlossen sein.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag/ den Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014.
Eigenerklärung dass
-die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und
-keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
-die Person, deren Verhalten dem AN zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist:
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
bzw. gleichgesetzte Verstöße gegen entspr. Strafnormen anderer Staaten.
§ 46 (3) 8 VGV Personalstruktur des Bewerbers: Anzahl der im Mittel festangestellten Mitarbeiter: Führungskräfte und technischen Mitarbeiter in den Bereichen Architektur, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, technische Gebäudeausrüstung Schwimmbadtechnik und Bauüberwachung in den 3 Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020
§ 46 (3) 2 VGV Aussagen zum Projektteam: Personelle Besetzung für das konkrete Projekt im Auftragsfall, hier die Darstellung der Projektleitungsstruktur insgesamt, Benennung des Projektleiters, des federführenden Bauüberwachers, deren Stellvertreter sowie weiterer Mitarbeiter des Projektteams mit Angaben zur beruflichen Qualifikation (akademischer Grad und Berufsbezeichnung), Berufsjahren und Jahren der Betriebszugehörigkeit sowie zu persönlichen Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung und der vorgesehenen Tätigkeit vergleichbar sind.
§ 13(2)f VGV Gewährleistung der Qualität: Nachweis der internen Qualitätssicherung
§ 46 (3) 1 VGV Erbrachte vergleichbare Leistungen des Bewerbers: Angabe von minimal 1, maximal 3 Referenzen zu Planungs- und/oder Bauüberwachungsleistungen ab 2010,
die hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen oder
Teilleistungen/ Projektbausteinen vergleichbar sind. Die Referenzen sind mit den ausgeschriebenen
Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn Sie folgende Merkmale erfüllen: Planung und/oder
Bauüberwachung
- eines Hallenbades zum Wettkampfbetrieb mit mind. 320 m² Wasserfläche und eines Lehrschwimmbeckens mit
mind. 100 m² Wasserfläche inkl. Funktionsbereiche
Die Darstellung aller Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Darstellung der erbrachten Leistungen, Planungsleistungen / Bauüberwachung unter Angabe der LPH der
HOAI
- Beschreibung des Referenzprojektes mit Art der/s errichteten Anlage / Gebäudes und der Herstellungssumme
sowie des Umfangs der Wasserflächen
Zu den in der zuvor genannten Liste aufgeführten Projekte können jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur
Darstellung des Projektes beigefügt werden, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die
als weiterer Beleg für die Art und die Größenordnung des Projekts dienen. Je Objekt können hierfür 2 DIN A4
Seiten (insgesamt max. 6 Seiten DIN A4) vorgelegt werden.
Die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte können vom Bewerber und/oder gegebenenfalls
seinem Nachunternehmer und bei Bietergemeinschaften aus den beteiligten Büros insgesamt nachgewiesen
werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, gemäß § 75 (1) VGV oder
nach der Richtlinie 2005/ 36 EG vom 7.9.2007 (z.B. für in Deutschland ansässige Architekten Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Architektenkammer).
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 75 (2) VGV
oder Nachweis gemäß der Richtlinie 2005/36EG vom 7.9.2007 für den jeweils zuständigen Ingenieur für
Fachplanung Tragwerksplanung.
Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen
Rechts sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche
Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß § 75 (3) VGV nachweisen.
Wird von § 12 Abs. 3 VGV Gebrauch gemacht, ist für den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft der
entsprechende Nachweis vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.borken-hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.borken-hessen.de/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
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