81278760 - Kommunikationsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81278760
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 619679
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81278760 - Kommunikationsdienstleistungen
Der Vertrag umfasst die Planung, Konzeption und Durchführung von Kommunikationskampagnen und anderen -aktivitäten in Afrika, Südamerika und Asien. Für die Durchführung sind sowohl Fachexpertise im Bereich Kommunikation und Marketing, Mediengestaltung, Programmierung und Kenntnisse der lokalen Märkte notwendig als auch personelle Kapazitäten vonnöten, die Aktivitäten in diesem Umfang bis Ende 2025 leisten können.
00000 Deutschland
Die Kommunikationskampagnen sollen auf Basis einer übergreifenden Kommunikationsstrategie und fortlaufender Analysen zu den Herausforderungen und Bedürfnissen sowie Bedarfen der Zielgruppen und aktuellen Trends und Themen im Bereich des digitalen Lernens konzipiert werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei in Absprache mit dem atingi Team das Kampagnen- und Projektmanagement. Im speziellen umfasst der Vertrag Aufgaben in den folgenden Bereichen:
- Operative Aufgaben wie die Erstellung von Content und Redaktionsplänen, Aufbau und Pflege der relevanten Social-Media-Kanäle, Erstellen von Kreationsprodukten (Bilder, Grafiken, Videos, Poster etc.) für die digitale und physische Kommunikation, Verfassen von zielgruppengerechten Pressemitteilungen etc.
- Analyse- und Rechercheleistungen zu den kommunikationsökosystemen und aktuellen Chancen und Herausforderungen in den Partnerländern der Deutschen EZ, die den Kampagnenstrategien dienlich sein können, Fortlaufende Ermittlung der regionalen und landesspezifischen Bedürfnisse sowie Bedarfe der Begünstigten der atingi Plattform, um die Kampagnen zielgruppengerecht aufzusetzen und anzupassen, Analyse und Evaluation der Kampagnen und Maßnahmen
- Partnerakquise: Identifikation und Akquise von Partnern, die als Kommunikationsmultiplikatoren oder -unterstützer die Reichweite unserer Kommunikation vergrößern können, Communitymanagement sowie Ausbau und Pflege eines Ambassador-Programms, Influencer und Micro-Influencer Aktivierungen in ausgewählten Partnerländern der Deutschen EZ
- Eventmanagement: Organisation und Durchführung von (online) Events
- Produktion von Kommunikationsmaterial: Erstellung und Produktion von Merchandising-Artikeln
- Allgemeine Strategische Beratung und Projektmanagement
- Erstellung, Hosting, Betreuung, SEO von atingi-Webseiten und Landing Pages.
Gesucht wird eine international aufgestellte "Full-Service Agentur", die umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen "Campaigning", "Digiale Kommunikation" und "politische Kommunikation" mitbringt und über Standorte und/oder ein Netzwerk in Afrika, Südamerika und Asien verfügt.
Der angestrebte Vertragszeitraum beginnt im Frühjahr 2022 (genauer Startzeitpunkt ist abhängig vom Vertragsprozess) und endet am 31.10.2025 (mit der Option, den Vertrag zu verlängern). Für die Erfüllung der Vertragsinhalte sind zunächst 2.390 Fachkräftetage vorgesehen. Wir halten uns jedoch eine (bis zu) 100 prozentige Vertragsaufstockung offen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 15 Personen
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet politische Kommunikation im Bereich der internationalen Zusammenarbeit oder im öffentlichen Bereich und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region in der Region Afrika und mindestens 1 Referenzprojekt in der Region Asien oder Lateinamerika in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSRX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.