VgV TGA SWLG Limburg St. Vincenz KH Referenznummer der Bekanntmachung: 0166.10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV TGA SWLG Limburg St. Vincenz KH
Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI §55, LPH 1-9 für die Baumaßnahme:
Umbau OP-Bereich und Schaffung eines Hybrid OP am St. Vincent Krankenhaus Limburg in mehreren Abschnitten im laufenden Betrieb.
St. Vincenz Krankenhaus Limburg Auf dem Schafsberg 65549 Limburg
Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI §55, LPH 1-9 für die Baumaßnahme:
"Umbau OP-Bereich und Schaffung eines Hybrid OP
in mehreren Abschnitten im laufenden Betrieb." Die Realisierung erfolgt in Bauabschnitten und während des lfd. Betriebes.
Das St. Vincenz Krankenhaus hält derzeit am Standort Limburg 6 Operationssäle im Zentral OP Bereich im zweiten OG sowie 2 weitere Operationssäle mit Aufwachraum im Erdgeschoss vor. Es wird beabsichtigt, den OP-Bereich zu erweitern und umzugestalten. Es soll ein neuer Hybrid OP-Saal entstehen. Die Personalschleuse und -umkleiden sollen umgestaltet und vergrößert werden. Zusätzliche Arzt- und Funktionsräume werden geschaffen. Die Materialschleuse soll zusätzliche Lagerflächen erhalten. Die herzurichtende BGF beträgt ca. 330 m².
Die Vorentwurfsplanung soll im Sommer 2022 vorliegen, der Baubeginn ist für Anfang 2023 geplant. Die bauliche Maßnahme soll im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Der Umbaubereich kann vom restlichen OP Bereich abgetrennt werden. Die Projektumsetzung soll mit pauschalen Fördermitteln des Landes Hessen (Pauschalförderung gemäß §22 HKHG) finanziert werden. Alle Verfahrensschritte und Ausschreibungen sind Fördermittelkonform auszuführen.
Aufgrund von Unvorhersehbarem kann sich die Bauzeit verlängern.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der LPH 1,2 Die Beauftragung der LPH 3-9 ist vorgesehen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
§ 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
- Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
- Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der
Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der
Bewerber tätig ist.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und
Mindestlohnverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzügl. Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RSA0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.