Verpachtung und Bewirtschaftung des Verpflegungsbetriebes der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main Referenznummer der Bekanntmachung: OV43791/20-MIR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung und Bewirtschaftung des Verpflegungsbetriebes der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main
Der Verpflegungsbetrieb des DWD befindet sich in der Frankfurter Str. 135 in 63067 Offenbach am Main. Das Betriebsrestaurant umfasst 195 Sitzplätze sowie während der Sommerzeit 80 weitere Sitzplätze im Außenbereich. Der Verpflegungsbetrieb des DWD befindet sich in der Frankfurter Str. 135 in 63067 Offenbach am Main. Das Betriebsrestaurant umfasst 195 Sitzplätze sowie während der Sommerzeit 80 weitere Sitzplätze im Außenbereich.
Vertragsbeginn ist am 01.05.2021. Als Vertragslaufzeit sind 5 Jahre vorgesehen. Es besteht, sofern der Vertrag zum Ablauf nicht ausdrücklich gekündigt wird, die Option auf eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Verpachtung und Bewirtchaftung des Verpflegungsbetriebes der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes.
Vertragsbeginn ist am 01.05.2021. Als Vertragslaufzeit sind 5 Jahre vorgesehen. Es besteht, sofern der Vertrag zum Ablauf nicht ausdrücklich gekündigt wird, die Option auf eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpachtung und Bewirtschaftung des Verpflegungsbetriebes der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4
GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB
hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu
richten.