81269727 - Integriertes Medienmonitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 81269727

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81269727 - Integriertes Medienmonitoring

Referenznummer der Bekanntmachung: 81269727
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die GIZ im Profil

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bietet ihren Auftraggebern funktionsfähige, nachhaltige und wirksame Lösungen für politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungsprozesse.

Die GIZ ist in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und Eschborn. Weltweit hat die GIZ mehr als 22.000 Beschäftigte - knapp 70 Prozent von ihnen sind als Nationale Mitarbeitende vor Ort beschäftigt. Das Geschäftsvolumen lag im Jahr 2019 bei gut drei Milliarden Euro.

Die Öffentlichkeitsarbeit der GIZ

Die Vermittlung der Arbeit der GIZ in der Öffentlichkeit erfordert, nicht alltägliche Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Die Unternehmenskommunikation der GIZ lässt sich bei diesen Aufgaben von erfahrenen PR-Beratern und Dienstleistern unterstützen mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges und in sich kohärentes integriertes Medienmonitoring zu gewährleisten.

In diese Anforderung bettet sich der an den Auftragnehmer vorliegend zu vergebende Auftrag ein. Er enthält im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche:

- Integriertes Medienmonitoring von deutschen und internationalen Medien mit GIZ-Nennungen oder relevanten Treffern

sowie

- Halbjährlich ausgewertete themenorientierte und medienübergreifende Resonanzanalyse

sowie

- Krisenmanagement: Beobachtung und Begleitung von Krisen, v.a. Online und Social Media

Dafür bietet der Auftragnehmer eine feste Ansprechstruktur und hält ausreichend Fachkräfte vor, um die regelmäßig anstehenden Aufgaben laufend erledigen zu können. Auch für die Krisenberatung steht ein Pool von Fachkräften zu Verfügung. Das Management der Aufgaben und deren Abrechnung stellt hohe Ansprüche an den Auftragnehmer.

Die Vertragslaufzeit ist voraussichtlich vom 01.12.2021 bis 30.11.2023 mit Option auf Verlängerung um zweimal 12 Monate.

Die GIZ begrüßt ausdrücklich Bietergemeinschaften, sollte ein Bieter allein die hier geforderten Kompetenzen und Erfahrungen nicht oder nur teilweise nachweisen können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn Neben Eschborn sind die Ansprechpartner der GIZ auch in 53113 Bonn ansässig.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die GIZ im Profil

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein weltweit tätiger Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit mit mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die GIZ hat mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Das Geschäftsvolumen liegt bei gut drei Milliarden Euro. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen unterstützt die GIZ die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie viele öffentliche und private Auftraggeber in rund 120 Ländern dabei, ihre Ziele in der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen. Dafür entwickelt die GIZ mit ihren Partnern wirksame Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.

Die Öffentlichkeitsarbeit der GIZ

Die Vermittlung der Arbeit der GIZ in der Öffentlichkeit erfordert, nicht alltägliche Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Die Unternehmenskommunikation der GIZ lässt sich bei diesen Aufgaben von erfahrenen PR-Beratern und Dienstleistern unterstützen mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges und in sich kohärentes integriertes Medienmonitoring zu gewährleisten.

Der Auftrag

Die Vertragslaufzeit ist voraussichtlich vom 01.12.2021 bis 30.11.2023 mit Option auf Verlängerung um zweimal 12 Monate.

In diese Anforderung bettet sich der an den Auftragnehmer vorliegend zu vergebende Auftrag ein. Er enthält im Wesentlichen folgende Hauptaufgabenfelder:

Integriertes Medienmonitoring

- Die mit Abstand größte Aufgabe ist das tägliche integrierte Medienmonitoring. Es beinhaltet eine tagesaktuelle medienübergreifende Auswertung aller GIZ-Nennungen in deutschen und internationalen Print- und Onlinemedien, Hörfunk, TV und in den sozialen Medien.

- Das Medienmonitoring bildet die Treffer zur GIZ auf fremden Medienplattformen ab. Mit Blick auf soziale Medien zeigt das integrierte Monitoring-System, wie die GIZ von Zielgruppen und Followern wahrgenommen wird.

- Ergänzt wird dieses Aufgabenfeld durch die Bereitstellung von Sonderauswertungen, wie zum Beispiel kriseninduzierte Berichte als sicherheitsbezogene Vorwarnungen oder bei Kataststrophen.

- Das Monitoring fungiert auch als Themen- und Issue-Management und soll die GIZ in die Lage versetzen, in kritischen Situationen rechtzeitig zu reagieren und potenziellen Imageschäden entgegenzuwirken.

- Daneben wird ein mandantenfähiges, browser-basiertes Dashboard als Portallösung über alle Datenquellen zur Verfügung gestellt.

Medienübergreifende Resonanzanalyse

- In einer themenorientierten und medienübergreifenden Resonanzanalyse wird halbjährlich ausgewertet, wann, wie oft, mit welchen Themen, in welchen Medien, Netzwerken und Plattformen über die GIZ berichtet wird. Die Medienresonanzanalyse bildet auch ab, wie sich bestimmte Themen medienübergreifend entwickeln. Dabei wird jeder Beitrag zur GIZ in deutschen und internationalen Medien erfasst und nach vorab festgelegten Kriterien quantitativ und qualitativ ausgewertet.

- Die Ergebnisse der Medienresonanzanalyse werden als Power-Point-Präsentation dargestellt und zweimal pro Jahr präsentiert.

Krisenmanagement: Krisenbegleitung und -beobachtung, v.a. Online und Social Media

- Ein weiteres, wichtiges Aufgabenfeld ist die Krisenberatung und -beobachtung des Dienstleisters. Damit verbunden sind Handlungsempfehlungen, Krisenbegleitung, Erstellung eines Lagebildes im Monitoring-System, Frühwarnung, Erstellung von Sonderberichten zur weiteren Entwicklung. Dabei werden Beiträge auf Desinformationsquellen und Einsatz von Bots untersucht.

Der Auftragnehmer bietet für alle Aufgaben eine feste Ansprechstruktur und hält ausreichend Fachkräfte vor, um die regelmäßig anstehenden Aufgaben laufend erledigen zu können. Für die Krisenberatung und-beobachtung steht ein Pool von geeigneten Fachkräften zu Verfügung und eine durchgängige Erreichbarkeit ist gewährleistet.

Der Dienstleister

Die GIZ sucht nach ausgezeichneter Expertise für integriertes Medienmonitoring. Dazu gehören hervorragende Fähigkeiten im medienübergreifenden Monitoring, Medienresonanzanalysen sowie in der Krisenkommunikation und dem Krisenmanagement. Von besonderer Bedeutung ist die Verzahnung von traditioneller Medien- und Social Media-Beobachtung. Diese Expertise gilt es in der Erstellung und in der Redaktion von Medienspiegeln und Sonderberichten mit entsprechenden Referenzen nachzuweisen.

Daneben sind Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Flexibilität von großer Bedeutung. Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch werden vorausgesetzt sowie der Umgang mit Monitoring-Portallösungen.

Die GIZ begrüßt ausdrücklich Bietergemeinschaften, sollte ein Bieter allein die hier geforderten Kompetenzen und Erfahrungen nicht oder nur teilweise nachweisen können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 102-268380
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe UNICEPTA GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSCD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2022

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