Multimediatechnik 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multimediatechnik 2021
Die ekom21 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erbringt für ihre Verbandsmitglieder moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten zur Lieferung von Produkten in den Bereichen der ausgeschriebenen Losen sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Zusatzleistungen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör.
Für im Preisblatt abgefragtes optionales Zubehör dürfen auch Produkte von Fremdherstellern angeboten werden.
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21 und der KIV Thüringen ihre Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen und Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Extreme WLAN
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Lieferung von Controller losen Access Points als auch Lösungen mit optionalem Controller jeweils in unterschiedlichster Konfiguration des Herstellers "Extreme Network" sowie bei Bedarf einschließlich WLAN-Ausleuchtung inklusive Begehung, Software und Softwarepflege, Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Die Ausschreibung wird direkt auf den Hersteller Extreme Networks ausgelegt, aufgrund von bereits angeschafften Umgebungen. Um eine homogene Infrastruktur und ein zentrales Management zu gewährleisten und weitere Beschaffungen zu ermöglichen, muss dieses Los direkt auf Extreme Networks ausgelegt werden.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
HPE Aruba WLAN
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Lieferung von Controller losen Access Points als auch Lösungen mit optionalem Controller jeweils in unterschiedlichster Konfiguration des Herstellers "HPE Aruba" sowie bei Bedarf einschließlich WLAN-Ausleuchtung inklusive Begehung, Software und Softwarepflege, Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Die Ausschreibung wird direkt auf den Hersteller HPE Aruba ausgelegt, aufgrund von bereits angeschafften Umgebungen. Um eine homogene Infrastruktur und ein zentrales Management zu gewährleisten und weitere Beschaffungen zu ermöglichen, muss dieses Los direkt auf HPE Aruba ausgelegt werden.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
WLAN
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 3 umfasst die Lieferung von Controller losen Access Points als auch Lösungen mit optionalem Controller jeweils in unterschiedlichster Konfiguration sowie bei Bedarf einschließlich WLAN-Ausleuchtung inklusive Begehung, Software und Softwarepflege, Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Beamer
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 4 umfasst die Lieferung von Beamern in unterschiedlichster Konfiguration sowie bei Bedarf einschließlich Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Tafelsysteme
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 5 umfasst die Lieferung von Pylonen-Tafelsystemen/ Projektoren in unterschiedlichster Konfiguration sowie bei Bedarf einschließlich Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
DSB
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 6 umfasst die Lieferung von Digitalen Schwarzen Brettern (DSB) in unterschiedlichster Konfiguration des Herstellers "heinekingmedia" sowie bei Bedarf einschließlich Software und Softwarepflege, Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Die Ausschreibung wird direkt auf den Hersteller Heinekingmedia ausgelegt, aufgrund von bereits angeschafften Umgebungen. Um eine homogene Infrastruktur und das Management über eine zentrale Oberfläche zu gewährleisten und weitere Beschaffungen zu ermöglichen, muss dieses Los direkt auf Heinekingmedia ausgelegt werden.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Transportkoffer
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 7 umfasst die Lieferung Transportkoffern jeweils in unterschiedlichster Konfiguration sowie bei Bedarf einschließlich Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Notebookwagen
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 8 umfasst die Lieferung Notebookwagen jeweils in unterschiedlichster Konfiguration sowie bei Bedarf einschließlich Installation, Montage und Integration in die IT-Landschaft am jeweiligen Installationsort.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die
Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten
3 Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr. Weiterhin muss in den letzten drei (3) Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der hier ausgeschriebenen Lose jeweils ein Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr erzielt worden sein.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Security aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Security im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung zu Datenschutz und IT-Security].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.1) - Eigenerklärung Gesamtbeschäftigtenzahl:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 60 festangestellt beschäftigte Fachkräfte, davon mindestens 20 Fachkräfte sowie die Eigenerklärung des Bewerbers zu ausreichenden Deutschkenntnissen beim Projekt- und Fachpersonal, das in Kontakt mit dem Auftraggeber tritt.
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 2 Referenzleistungen aus dem öffentlichen Sektor einzureichen. Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 01.01.2018 liegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im
EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagerteilung einzureichen sind:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen).
Dazu stellt die Vergabestelle jeweils entsprechende Formblätter bereit, die bereits mit dem Angebot eingereicht werden können. Sollten diese Formblätter nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird die Vergabestelle den Bestbieter vor Zuschlagserteilung auffordern, diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen, nachzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, § 12 a Abs. 4 ThürVgG. Die Vergabestelle empfiehlt daher, die ausgefüllten Formblätter bereits mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall des Einsatzes Dritter oder von Nachunternehmen sowie bei Eignungsleihe sind von diesen die folgenden Formblätter vor Zuschlagerteilung einzureichen:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu zwölf (12) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieterfragen können längstens bis zum 13.01.2022, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
2. Der öffentliche Auftraggeber möchte, soweit auf die Lose zutreffend, in diesem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarungen abschließen (Zuschlag), bei denen die Angebote der bestplatzierten Bieter unterschiedliche Hersteller umfassen. D. h. sollte unter den bestplatzierten Angeboten ein oder mehrere Hersteller mehr als einmal angeboten worden sein, erhält unter den Angeboten, die jeweils den gleichen Hersteller umfassen jeweils nur das bestplatzierte Angebot den Zuschlag. Die anderen Angebote werden für den Zuschlag nicht mehr berücksichtigt und fallen aus der Wertung. An ihre Stelle treten dann die Angebote der nächst bestplatzierten Bieter, deren Angebote die Produkte eines Herstellers umfassen, der nicht von den bisher bestplatzierten Angeboten umfasst war. Sollten nur drei oder weniger Angebote in der Wertung verbleiben und für den Zuschlag in Betracht kommen, gilt die vorstehende Regelung nicht.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]