Umzugsleistung ins SKW-Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM22-ZD-01-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistung ins SKW-Gebäude
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main, verlegt einen Teil des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften inkl. der dazugehörigen Teilbibliotheken, div. Verwaltungseinheiten und Werkstätten von den in der Vergabeunterlagen genannten Liegenschaften/Standorten an den Campus Westend. Es sind auch Umzüge innerhalb des Campus Westend in das neue SKW-Gebäude vorgehsehen.
Der Auftraggeber setzt ein professionelles Planungsteam ein, das die Interessen des AG gegenüber des AN vertritt.
Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM22-ZD-01-22
Johann Wolfgang Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main .
1. Campus Bockenheim (Frankfurt) mit den Straßen:
a) Senckenberganlage 31-33,
b) Bockenheimer Landstr. 134-138
c) Sophienstraße 1-3
2. Universitätsbibliothek (Magazin)
a) Wilhelm-Röpke-Str. 4, 35039 Marburg
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main, verlegt einen Teil des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften inkl. der dazugehörigen Teilbibliotheken, div. Verwaltungseinheiten und Werkstätten von den in der Vergabeunterlagen genannten Liegenschaften/Standorten an den Campus Westend. Es sind auch Umzüge innerhalb des Campus Westend in das neue SKW-Gebäude vorgehsehen.
Der Auftraggeber setzt ein professionelles Planungsteam ein, das die Interessen des AG gegenüber des AN vertritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes:
Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der oben genannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß §56 VgV bleibt hiervon unberührt.
Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
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Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
- Nr. 1 Eigenerklärung Unternehmensdaten und Ansprechpartner für die Vertragslaufzeit, anzugeben sind:
Name (Firma), Rechtsform, sowie Hauptsitz des Unternehmens,, Telefon, Telefax, Internetadresse, E-Mail-Adresse, Handelsregisternummer, Präqualifikations-Nr., Mitglied bei der Berufsgenossenschaft,
Angaben zu KMU, Ansprechpartner für die Vertragslaufzeit mit Name, Position im Unternehmen, Telefon und E-Mail-Adresse
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- Nr. 2 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
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- Nr. 5 Eigenerklärung Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
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- Nr. 7 Eigenerklärung, Auszug aus dem Handelsregister,
dem Angebot ist ein aktueller (nicht älter 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) Handelsregisterauszug beizufügen.
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Bei Bietergemeinschaften sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.2 EU-Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft. (14. Eigenerklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
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Bei Einsatz von Unterauftragnehmern / Eignungsleihe sind zusätzlich einzureichen: (15. Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern)
- Formblatt 4.1 EU-Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
- Formblatt 4.3 EU-Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
- Formblatt 4.4 EU-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
- Nr. 3 Eigenerklärung zur Einhaltung des AGG,
dass die bei der jeweils Auftrag gebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBI. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind.
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- Nr. 4 Eigenerklärung zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben
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- Nr. 6 Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestlohn im Rahmen der Vertragsausführung
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- Nr. 8 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens
es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen.
Der geforderte Mindestumsatz, welcher für die ausgeschriebene Leistung vergleichbar ist, beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
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- Nr. 10 Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Vergabeunterlagen genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden - in unbegrenzter Höhe, Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro)
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Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
- Nr. 9 Referenzen
es müssen mindestens drei qualifizierte Referenzen über Umzugsprojekte vergleichbarer Größenordnung und ähnlichen Anforderungen vorgelegt werden, die innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre realisiert wurden.
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Die Referenzen müssen folgendes enthalten:
- den Namens des Referenzgebers, mit Sitz und Rechtsform
- Bezeichnung der Umzugsleistung (Beschreibung)
- Vertragliche Bindung, ob öffentlicher oder privater Leistungsempfänger
- Auftragsbeginn und Auftragsende
- Ansprechpartner mit Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse, sowie
- den Nettowert der beschriebenen Umzugsleistung
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- Nr. 11 Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl und zum Mitarbeitereinsatz
Angabe zu den Mitarbeitern Gesamt je Funktionsgruppe im Unternehmen und die für diesen Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter in Ihren Funktionen. Hierzu sind auch entsprechende Mitarbeiterqualifikationen für das Schlüsselpersonal einzureichen.
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- Nr. 12 Ansprechpartner für die Durchführung des Projekts
Bitte benennen Sie die Namen, Unternehmenszugehörigkeit seit, Telefon/E-Mail-Adresse und ob diese Person für das Projekt uneingeschränkt verfügbar ist für: die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung, die Teamleitung Koordinatoren vor Ort mit.
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- Nr. 13 Bietereigenes Konzept ist mit dem Angebot vorzulegen.
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- Nr. 17 Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems
Nennung des eingesetzten Qualitätsmanagementsystems mit entsprechendem Nachweis.
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Nr. 18 Anforderungen an beigefügte Nachweise und Nachforderung von Nachweisen zu den Eigenerklärungen:
Geforderte Eignungsnachweise und - Erklärungen, die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise- und erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen bzw. einzuholen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
- Nr. 16 Teilnahme an der Objektbesichtigung:
Ein entsprechender unterschriebener Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam, unverzüglich, nach Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRKT3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.