LSW Obersinn Strecke 3825 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39038
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
LSW Obersinn Strecke 3825
LSW Obersinn Strecke 3825
97791 Obersinn
Im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes wird durch die DB Netz AG die Ortsdurchfahrt Obersinn auf der VzG-Strecke 3825 von Bahnkilometer 35,500 — 36,900 lärmsaniert. In diesem Zuge werden 2 Lärmschutzwände bahnrechts und bahnlinks gebaut. Die Lärmschutzwand 1 wird von Bahnkilometer 35,600 bis 36,880 bahnrechts und die Lärmschutzwand 2 wird von 35,760 bis 36,522 bahnlinks gebaut. Die Ortsdurchfahrt Obersinn liegt im Main-Spessart Kreis im Sinntal.
Im Bereich der Lärmschutzwand 1 liegen 3 Brücken, die durch 3 Torsionsbalken überführt werden sollen.
Im Bereich der Lärmschutzwand 2 liegen 2 Brücken, die durch 2 Torsionsbalken überführt werden sollen. Eine der Brücken steht unter Denkmalschutz.
Außerdem liegen die zukünftigen Lärmschutzwände teilweise im Bereich des Haltepunktes Obersinn.
Die Hauptbauausführung erfolgt in den Jahren 2019 bis 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LSW Obersinn Strecke 3825
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
97791 Obersinn
Im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes wird durch die DB Netz AG die Ortsdurchfahrt Obersinn auf der VzG-Strecke 3825 von Bahnkilometer 35,500 — 36,900 lärmsaniert. In diesem Zuge werden 2 Lärmschutzwände bahnrechts und bahnlinks gebaut. Die Lärmschutzwand 1 wird von Bahnkilometer 35,600 bis 36,880 bahnrechts und die Lärmschutzwand 2 wird von 35,760 bis 36,522 bahnlinks gebaut. Die Ortsdurchfahrt Obersinn liegt im Main-Spessart Kreis im Sinntal.
Im Bereich der Lärmschutzwand 1 liegen 3 Brücken, die durch 3 Torsionsbalken überführt werden sollen.
Im Bereich der Lärmschutzwand 2 liegen 2 Brücken, die durch 2 Torsionsbalken überführt werden sollen. Eine der Brücken steht unter Denkmalschutz.
Außerdem liegen die zukünftigen Lärmschutzwände teilweise im Bereich des Haltepunktes Obersinn.
Die Hauptbauausführung erfolgt in den Jahren 2019 bis 2021.
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Umplanung von Treppen
Die Weiterbeauftragung der ausführenden Firma ist wirtschaftlich und projektspezifisch sinnvoll und notwendig, da eine Neuvergabe mehr Ressourcen und Personal bindet und kein wirtschaftlicheres Angebot erwartbar ist. Die Weiterbeauftragung der Firma zum Bau der Treppen ist notwendig, da es zur ursprünglichen Leistungserfüllung eine gebrauchsfähige und anerkannte Regel der Technik entsprechen muss. Außerdem hat die Baufirma die Baustelleneinrichtungen, Maschinen, Geräte und Logistikstellen vor Ort und das ineinandergreifen der Bautechnologien zum Bau der Lärmschutzwand wäre nicht mehr gewährleistet. Eine Neuvergabe und Nicht Veranlassung der Leistungsänderung würde zu einem Baustopp und erheblichem Zeitverzug im Projekt führen.