VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³;
— PSS 1 260 m³;
— Erdeinbau 560 m³;
— Gleiseinbau 2 560 m;
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück;
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m;
— Signalgründung 30 Stück;
— Kabelverlegung 53 300 m;
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m;
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück;
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2;
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung - 1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³,
— PSS 1260 m³; Erdeinbau 560 m³,
— Gleiseinbau 2 560 m,
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück,
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m,
— Signalgründung 30 Stück,
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m,
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück,
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2,
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Z1500.1.1
Einbau von Geotextilien unterhalb der Weichen 903 - 906
Das Bau-Soll beinhaltet den Gleisausbau inkl. Schotter- und Bodenaushub der Bestandsgleise der Strecke 5900 im Bereich der in die Fernbahn einzubauenden Interimsweichen W 903, 904, 905 und 906 sowie den Einbau der Weichen einschließlich Planumsschutzschicht und Schotter. Die Qualitätsanforderungen gemäß Richtlinie 836.4101A01 Tabelle 2 legen die notwendigen Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte des neu eingebauten Erd- und PSS-Planums fest (bei einer Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 160 km/h auf der OK Erdplanum Ev2 ≥ 45 MN/m2 bzw. Evd ≥ 30 MN/m2 und auf der OK Planumsschutzschicht (PSS) Ev2 ≥ 100 MN/m2 bzw. Evd ≥ 45 MN/m2). Bei den dynamischen Plattendruckversuchen, deren Ergebnisse Voraussetzung zur Freigabe des jeweiligen Planums zur weiteren Bebauung sind, konnten im März für die Weichen 904 und 905 die geforderten Tragfähigkeitswerte nicht erreicht werden. Daher wurde in der Sperrpause durch den Bodengutachter vor Ort der Einbau eines Geotextils zur Untergrundverbesserung angeordnet. Dieselbe Festlegung wurde durch den geotechnischen Gutachter für die unmittelbar benachbarten im September eingebauten Weichen 903 und 906 getroffen.
Es handelt sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung, da ohne den Einbau der richtlinienkonforme weitere Aufbau von PSS, Schotter und Weichen nicht möglich gewesen wäre. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, separate Baustelleneinrichtung, Logistik, Maschinen- und Personaleinsatz sowie Einweisung und Sicherung der Beschäftigten zu Mehrkosten führen. Außerdem wäre die zeitliche Abfolge der Arbeiten gefährdet, da die Leistung sowohl zeitlich als auch räumlich in unmittelbaren Bezug mit den Folgearbeiten (Einbau PSS, Einbau Schotter, Einbau Weichen, Verfüllen Weichen, Stopf- und Schweißarbeiten) desselben AN innerhalb der Sperrpause steht. Eine Vergabe an einen anderen AN wäre zudem aus Gründen der Gewährleistung nicht möglich gewesen.