Gemeinde Petersberg, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Petersberg-Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 289/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Petersberg, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Petersberg-Mitte

Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 289/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung HLF 20 für die FFW Petersberg-Mitte: Los 1 - Fahrgestell, Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Petersberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Petersberg möchte für die Feuerwehr Petersberg-Mitte ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20 beschaffen. Das Fahrgestell (Los 1) und der vollumfängliche feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) müssen dem neusten und aktuellen Stand der Technik, den aktuell gültigen DIN-Vorschriften für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3, DIN 14530-27, den Unfallverhütungsvorschriften sowie allen sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen. Die feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Eigenschaften gem. Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 65,00
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 3,00
Qualitätskriterium - Name: Service und Gewährleistung / Gewichtung: 2,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch nach DIN-EN, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes/Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).

Das Fahrzeug muss den jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Hessen entsprechen.

Leistungsbezogene Nachweise ohne Wertungsrelevanz:

- Gewichtsauslastung (für Los 1 und Los 2)

- Energiebilanz (für Los 1 und Los 2)

Aufstellung einer Energiebilanz gemäß DIN 14502-2 (Strom) von allen

elektrischen Verbrauchen (inkl. den durch den Auftragnehmer gelieferte

Bauteile und Produkte)

- Neben der Lieferzeit ist ein Grob-Terminplan zu übermitteln mit der Angabe, wann

Interaktion (Abstimmung, Lieferung Beladung, Fortschrittsbesprechung etc.)

Leistungsbezogene Nachweise mit Wertungsrelevanz:

Bitte beachten Sie, dass wertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden

können. Das Fehlen der Unterlagen führt zum Wertungsausschluss.

- Zeichnung inkl. Maße und Gewichtsangaben (für Los 1 und Los 2)

- Datenblätter (für Los 1 und Los 2)

- Los 2:

Zeichnung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Bemaßung und

Volumenangaben sowie genaue Beschreibung der Fahrzeug- und

Mannschaftskabine (Bemaßung Sitzflächen, Bodenfläche und Kopffreiheit)

Diese Zeichnungen und Beschreibungen dienen als Beurteilungsgrundlage für den

Auftraggeber und sollen den genauen Standort der verbauten feuerwehrtechnischen

Beladung darstellen. Aus diesem Grund ist eine Skizze nicht ausreichend.

Besonderes Augenmerk wird auf die Anordnung der einzelnen Einbauteile gelegt.

Als Bewertungsgrundlage dienen die vorgelegten Unterlagen, Vereinbarkeit mit der

Praktikabilität im Feuerwehrdienst fließen in die Bewertung ein.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Aufbau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Petersberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Petersberg möchte für die Feuerwehr Petersberg-Mitte ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20 beschaffen. Das Fahrgestell (Los 1) und der vollumfängliche feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) müssen dem neusten und aktuellen Stand der Technik, den aktuell gültigen DIN-Vorschriften für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3, DIN 14530-27, den Unfallverhütungsvorschriften sowie allen sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen. Die feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Eigenschaften gem. Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Fahrzeugaufbaus auf Grundlage von Zeichnungen und Beschreibungen / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 3,00
Qualitätskriterium - Name: Service und Gewährleistung / Gewichtung: 2,00
Preis - Gewichtung: 25,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Optionalen Pos. sollen bei der Ausschreibung nach der aufgeführten Rangfolge berücksichtigt werden: 1. Verbauen eines zusätzlichen Generators mit einer Leistung von 7kW auf 230V 2. Zusätzliche Klimaanlage für die Mannschaftskabine 3. Sitzbankkasten mit Schubladensystem und 2 Tresoren 4. Lieferung und Einbau eines Kommunikationssystems für jeden Sitzplatz Falls die finanziellen Mittel aus haushaltsrechtlicher Sicht noch zur Verfügung stehen, erfolgt die Beauftragung nach der oben angegebenen Rangfolge.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch nach DIN-EN, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes/Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).

Das Fahrzeug muss den jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Hessen entsprechen.

Leistungsbezogene Nachweise ohne Wertungsrelevanz:

- Gewichtsauslastung (für Los 1 und Los 2)

- Energiebilanz (für Los 1 und Los 2)

Aufstellung einer Energiebilanz gemäß DIN 14502-2 (Strom) von allen

elektrischen Verbrauchen (inkl. den durch den Auftragnehmer gelieferte

Bauteile und Produkte)

- Neben der Lieferzeit ist ein Grob-Terminplan zu übermitteln mit der Angabe, wann

Interaktion (Abstimmung, Lieferung Beladung, Fortschrittsbesprechung etc.)

Leistungsbezogene Nachweise mit Wertungsrelevanz:

Bitte beachten Sie, dass wertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden

können. Das Fehlen der Unterlagen führt zum Wertungsausschluss.

- Zeichnung inkl. Maße und Gewichtsangaben (für Los 1 und Los 2)

- Datenblätter (für Los 1 und Los 2)

- Los 2:

Zeichnung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Bemaßung und

Volumenangaben sowie genaue Beschreibung der Fahrzeug- und

Mannschaftskabine (Bemaßung Sitzflächen, Bodenfläche und Kopffreiheit)

Diese Zeichnungen und Beschreibungen dienen als Beurteilungsgrundlage für den

Auftraggeber und sollen den genauen Standort der verbauten feuerwehrtechnischen

Beladung darstellen. Aus diesem Grund ist eine Skizze nicht ausreichend.

Besonderes Augenmerk wird auf die Anordnung der einzelnen Einbauteile gelegt.

Als Bewertungsgrundlage dienen die vorgelegten Unterlagen, Vereinbarkeit mit der

Praktikabilität im Feuerwehrdienst fließen in die Bewertung ein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 240-630069
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Aufbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rücke nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2022

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