Betreuung und Wartung der gesamten IT-Infrastruktur einschließlich Störungsbearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: 01/22 - WiFö IT-Ausschreibung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://frankfurt-business.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Wartung der gesamten IT-Infrastruktur einschließlich Störungsbearbeitung
Die Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt a.M., die sich für die Stärkung der Wirtschaftskraft und das Wirtschaftswachstum einsetzt. Die Gesellschaft ist erste Ansprechpartnerin für Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung in Frankfurt a.M.
Die interne IT-Infrastruktur ist zentraler Bestandteil für die Erbringung der Dienstleistungen. Die Beschäftigten arbeiten sowohl lokal an hausinternen Workstations, als auch mobil bei Kunden vor Ort, als auch im Homeoffice. Mit der Zunahme digital gestalteter Arbeitsprozesse und einem räumlich verteilten Arbeitsteam hat die IT-Stabilität, -Sicherheit und -Vernetzung oberste Priorität. Vom künftigen Vertragspartner wird die zentrale und stabile Bereitstellung sämtlicher benötigter IT-Dienste im Rechenzentrum mit Standort in Deutschland erwartet. Zudem wird ein hohes Maß an Servicebereitschaft und fachkundige Unterstützung interner IT-Projekt-Koordination erwartet.
Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main- Frankfurt Economic Development - GmbH
Hanauer Landstraße 126-128
Frankfurt am Main
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von IT-Dienstleistungen, insbesondere IT-Betreuung, Wartung und Störungsbearbeitung.
Folgende Dienste und Services sind von dieser Ausschreibung umfasst:
• Betreuung und Wartung der gesamten IT-Infrastruktur, inkl. Server, Netzwerk, Clients, Umfeld und jeglicher Software ggf. in Koordination und Kooperation mit weiteren Dienstleistern;
• Erbringen von Vorort-Leistungen an den Dienststellen zum Sicherstellen eines reibungslosen IT-Betriebs, Installation von neuen Geräten oder Änderung vorhandener Installationen;
• Konfiguration, Installation und Integration der Arbeitsplatzsysteme (PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Smartphone, Drucker etc.), ggf. auch einschl. des Aufbaus am Arbeitsplatz des Endanwenders;
• Betreuung der Datensicherung, Datenwiederherstellung und Betreuung von zentralen Dateiablagen;
• Einrichten von Client- und/oder Peripheriesystemen mit Sonderanforderungen oder -ausstattung;
• Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme bei Änderungen und Erneuerungen von Hard- und Softwareinstallationen bzw. Softwareupdates;
• Aufnahme von Störungen und Anforderungen und Weiterleitung durch geeignete technische Kommunikationsmittel (Zendesk Ticket-System) an Hersteller-Supportspezialisten im Rahmen der eingeführten Supportprozesse;
• Anwendersupport / Arbeitsplatzsupport / Endanwendersupport in Form eines Service Desk zu vereinbarten Servicezeiten, insbesondere selbstständige Analyse und Beseitigung - Verfolgen, Klären und Beheben - von Störungen sowie Unterstützung der Anwender bei Problemen und/oder Fragen mit mobilen Endgeräten; Proaktives, systematisches und verlässliches Software und Patch Management sowie Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich der Administration:
o Verwaltung von Active Directory Benutzern, Gruppen und E-Mail-Konten über die bereitgestellte Administrationsplattform,
o Verwaltung von Zugriffsrechten in den Ablagestrukturen für Dateien,
o Verwaltung von Zugriffsrechten des Microsoft 365 Tenants;
• Transparente und adäquate Dokumentation;
• Bei Bedarf: Beratung bei der künftigen Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur sowie Beschaffung von Hard- und Software und erforderlicher Updates.
jährlich, der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der technische Support des Auftragnehmers muss innerhalb von 60 Minuten den unter II.2.3) genannten Ort erreichen. Angabe des nächstliegenden Servicestandort und mit welcher personellen Ausstattung dieser regelmäßig besetzt ist.
Der Ansprechpartner und Stellvertreter muss Sprechlevel C2 in deutsch, Ausbildung und Erfahrung im Bereich Informatik nachweisen.
Im Bereich der vorhandenen Infrastruktur (Server und bereitgestellte Dienste) sind Leistungen in den nachfolgend genannten Feldern zu erbringen. Gute bis sehr gute Kenntnisse in diesen Bereichen sind sicherzustellen:Windows Server 2019, 2021 ff, Microsoft Hyper-V, Windows-Terminal-Server, SCCM-Softwareverteilung, Virtualisierung verschiedener Umgebungen (Server und Client), MS Active-Directory (AD), GPO, Citrix-Umgebung (Farm / Client), Backup, Firewall, Router, Switche und WLAN, Virenschutz und Proxysysteme, Microsoft 365.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)Ablauf des Verfahrens
(a) Phase – Interessenbekundung
Interessenten können bis zum 14.02.2022 um 12.00 Uhr ihr Interesse bekunden, in dem sie formlos eine E-Mail an die in Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Betreuung und Wartung der gesamten IT-Infrastruktur einschließlich Störungsbearbeitung" richten. Das weitere Verfahren wird sodann über Vergabeplattform mit der oben genannten Bezeichnung erfolgen. Es empfiehlt sich daher, dass sich die interessierten Unternehmen bereits vorab bei dieser Plattform (https://www.dtvp.de/ ) registrieren und im Rahmen der Interessenbekundung die Registrierungsnummer übersenden. Allein die Interessenbekundungen können – aus technischen Gründen – per E-Mail eingereicht werden. Jegliche weitere Kommunikation sowie die Übertragung der späteren Interessensbestätigungen und Angebote hat sodann über die Vergabeplattform zu erfolgen. Ab Aufforderung zur Interessensbestätigung ist eine Kommunikation per E-Mail nicht mehr zulässig.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in der 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehende 2. Phase – Interessenbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr. Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
(b)Phase – Interessenbestätigung
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zu Interessenbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt.
(2) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
Die Vergabestelle macht zudem von der Möglichkeit des § 17 Abs. 12 VgV gebrauch: Das Verhandlungsverfahren kann in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden, um die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Die Auftraggeberin behält sich zudem nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag bereits auf das erste Angebot zu erteilen.
(3) Bewerbergemeinschaften
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft Erklärung folgenden Inhalts:
-plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft
-Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
-Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt
-Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
-Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]