2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 194: UVR Mitte – optimierte Ausführung Baugrube Block 10
Unter Einbezug der geotechnischen Gegebenheiten wird die Baugrube für Block 10 mit Pump-werk der UVR Mitte optimiert. Durch tieferes Einbinden der Spundwände (ca. 1m) in die wasserstauenden tertiären Bodenschichten kann auf die Ausführung eine Unterwasserbetonsohle sowie die damit verbundenen Begleitarbeiten verzichtet werden.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 194: UVR Mitte – optimierte Ausführung Baugrube Block 10
Unter Einbezug der geotechnischen Gegebenheiten wird die Baugrube für Block 10 mit Pump-werk der UVR Mitte optimiert. Durch tieferes Einbinden der Spundwände (ca. 1m) in die wasserstauenden tertiären Bodenschichten kann auf die Ausführung eine Unterwasserbetonsohle sowie die damit verbundenen Begleitarbeiten verzichtet werden.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Es handelt sich hier um eine geänderte Leistung zur Optimierung der Bauausführung. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN zu beauftragen.Die beauftragte Firma hat sich intensiv mit der komplexen und gewerkeübergreifenden Planung befasst. Die Änderungen müssen zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt zeitgleich und aus einer Hand in Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen ausgeführt werden. Eine Trennung der Sachverhalte ist nicht möglich, die geänderte Leistung ist daher keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Eine Verzögerung durch einen weiteren AN muss vermieden werden, um die zeitkritische Terminschiene der Inbetriebnahme Gleis 1, das auf der UVR Mitte verlaufen wird, einzuhalten. Eine fristgerechte, Umsetzung jeder Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs ist unumgänglich.