2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 217: Zusätzliche Planungsgrundlagen für LHM (UVR/Portale/BG) Zur Weiterführung der Planung für die Ausrüstung der UVR seitens LHM (Landeshauptstadt München) werden zusätzliche Planunterlagen, beispielsweise Sohl-, Wand- und Deckenansichten.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 217: Zusätzliche Planungsgrundlagen für LHM (UVR/Portale/BG) Zur Weiterführung der Planung für die Ausrüstung der UVR seitens LHM (Landeshauptstadt München) werden zusätzliche Planunterlagen, beispielsweise Sohl-, Wand- und Deckenansichten.
m Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks und die Ausführungsplanung enthalten. In der Planung sind verschiedenste Gewerke miteinander verzahnt und greifen ineinander. Der bereits beauftragte AN muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der bestehenden und damit auch der ergänzenden Planungsunterlagen gewährleisten. Ein weiterer AN müsste sich außerdem mit der fertiggestellten, komplexen und gewerkeübergreifende Ausführungsplanung zunächst detailliert auseinandersetzen. Die Beauftragung eines zusätzlichen ANs ist zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden und daher nicht zielführend. Die Vergabe an einen zusätzlichen AN bindet insbesondere bei der Einarbeitung deutlich höhere Personalkapazitäten als bei der beauftragten, tief eingearbeiteten Firma. Zudem kann bei der derzeitigen Marktsituation davon ausgegangen werden, das neue einzuholende Angebote deutlich höher bepreist sind, als die Leistungen des bereits beauftragten ANs im Rahmen eines Nachtragsangebots.