Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27342
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau
Lindau
Projektsteuerungsaufgaben zum Gesamtprojekt Knoten Lindau.
Neubau Abstellanlage Bf Reutin;
Spurplananpassung Westkopf Bf Reutin;
Neubau Verkehrsstation Bf Reutin;
Sanierung Inseldamm Lindau,
Neubau, Erweiterung bzw. Rückbau von 11 Bahnübergängen/EÜ's Strecke 5362
(Lindau Aeschach-Lindau Hbf), Strecke 5420 (Lindau Hbf-Lindau Reutin), Strecke 4530 (Lindau
Aeschach-Schlachters), Strecke 5421 (Lindau Aeschach-Lindau Reutin);
Projektmanagement/Projektleitung: KIB, Terminplanung, Flächenmanagement, Organisation Bündelungsbaustellen
alle Teilprojekte korrespondieren, zeitliche Einordnung und Abhängigkeiten in der Gesamtabwicklung sind zu beachten.
Grundlegender Leistungsbestandteil ist die Bündelungsfunktion der Projektsteuerung, die im Wesentlichen die steuernde und koordinierende Zusammenführung der jeweiligen bahnspezifischen Einzelprojekte im Rahmen des Gesamtprojekts unter Beachtung der teilweisen Parallelität und technischen Komplexität der Maßnahmen beinhaltet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerungsleistungen Projekte Knoten Lindau
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
Projektsteuerungsaufgaben zum Gesamtprojekt Knoten Lindau.
Neubau Abstellanlage Bf Reutin;
Spurplananpassung Westkopf Bf Reutin;
Neubau Verkehrsstation Bf Reutin;
Sanierung Inseldamm Lindau,
Neubau, Erweiterung bzw. Rückbau von 11 Bahnübergängen/EÜ's Strecke 5362
(Lindau Aeschach-Lindau Hbf), Strecke 5420 (Lindau Hbf-Lindau Reutin), Strecke 4530 (Lindau
Aeschach-Schlachters), Strecke 5421 (Lindau Aeschach-Lindau Reutin);
Projektmanagement/Projektleitung: KIB, Terminplanung, Flächenmanagement, Organisation Bündelungsbaustellen
alle Teilprojekte korrespondieren, zeitliche Einordnung und Abhängigkeiten in der Gesamtabwicklung sind zu beachten.
Grundlegender Leistungsbestandteil ist die Bündelungsfunktion der Projektsteuerung, die im Wesentlichen die steuernde und koordinierende Zusammenführung der jeweiligen bahnspezifischen Einzelprojekte im Rahmen des Gesamtprojekts unter Beachtung der teilweisen Parallelität und technischen Komplexität der Maßnahmen beinhaltet.
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Im Zuge der Stadtratsitzung im Dezember 2021 wurde beschlossen, dass die mechanischen Bahnübergänge im Knoten Lindau
größtenteils zurückgebaut und eine SÜ errichtet werden soll. Weiterhin ergibt es durch die Änderung des EKrG einen erheblichen
Mehraufwand bei den Kreuzungsvereinbarungen. Dies betrifft insbesondere die EÜ Bregenzer Straße. Darüber hinaus kommt es
durch eine geänderte Aufgabenstellung beim Seedamm zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Umsetzung der
Oberbaumaßnahmen. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass ein erhöhter Aufwand im Bereich der Nachtragsabwicklung
sowie bei der Erstellung des neuen BE-Flächen- und Logistikkonzeptes festzustellen ist. - LÄ05
In der Kürze der Zeit ist die vertragliche Bindung eines weiteren Unternehmers nicht möglich.