EÜ km 45,447 Zeppelinstraße Bautzen Anpassung Gleisfeldbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ km 45,447 Zeppelinstraße Bautzen Anpassung Gleisfeldbeleuchtung
Zeppelinstraße Bautzen
Als nachlaufende Maßnahme zur Brückenerneuerung EÜ Zeppelinstraße ist die Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung zusammen mit der Herstellung bzw. Anpassung der Verkehrswege geplant.
Entsprechend eines abgestimmten Verkehrswegekonzeptes sind zur Erreichung von Betriebsanlagen 8 neue Verkehrswege auf einer Länge von ca. 795 m anzulegen.
Für die Energieversorgung der Beleuchtung muss die Unterverteilung NSUV 2.1, die über eine Hauptverteilung von der bahnhofseigenen Trafostation abgeht, am aktuellen Standort durch einen neuen baugleichen Verteilerschrank ersetzt (Komplettersatz) werden.
Die vorhandene Gleisfeldbeleuchtung bestehend aus 19 Masten mit Aufsatzleuchten ist vollständig zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Die 29 neuen Beleuchtungsmaste sind entlang der neuen Verkehrswege bzw. bei parallellaufenden Wegen mittig zwischen den benachbarten Gleisen aufzustellen. Die LED-Leuchten sind auf bahnzugelassen konischen Kipp-Pendelmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 10,0 m bzw. 12,0 m zu errichten. Bei 26 von insgesamt 29 neuen Beleuchtungsmasten sollen Rammrohrgründungen zur Anwendung kommen. Bei drei Beleuchtungsmasten erfolgt der Einbau von Fertigteilfundamenten (Flachgründung).
Für die Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung im Bf Bautzen ist die Neuverkabelung der neuen 50-Hz-Anlagen notwendig. Für die Kabelverlegungen sind entsprechend Kabeltiefbaumaßnahmen erforderlich. Dies umfasst Neubau/Änderung/Rückbau Arbeiten an Betonkabelträgen mit einer Gesamtlänge ca. 750m, Neubau/Änderungen an 5 Gleis- bzw. Straßenquerungen, Ergänzung von 2 Schachtanschlussbausätzen und den Neubau einer Schutzrohrtrasse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ km 45,447 Zeppelinstraße Bautzen Anpassung Gleisfeldbeleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ISB Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH
2. GLI-PLAN GmbH
3. ---
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zeppelinstraße Bautzen
Als nachlaufende Maßnahme zur Brückenerneuerung EÜ Zeppelinstraße ist die Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung zusammen mit der Herstellung bzw. Anpassung der Verkehrswege geplant.
Entsprechend eines abgestimmten Verkehrswegekonzeptes sind zur Erreichung von Betriebsanlagen 8 neue Verkehrswege auf einer Länge von ca. 795 m anzulegen.
Für die Energieversorgung der Beleuchtung muss die Unterverteilung NSUV 2.1, die über eine Hauptverteilung von der bahnhofseigenen Trafostation abgeht, am aktuellen Standort durch einen neuen baugleichen Verteilerschrank ersetzt (Komplettersatz) werden.
Die vorhandene Gleisfeldbeleuchtung bestehend aus 19 Masten mit Aufsatzleuchten ist vollständig zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Die 29 neuen Beleuchtungsmaste sind entlang der neuen Verkehrswege bzw. bei parallellaufenden Wegen mittig zwischen den benachbarten Gleisen aufzustellen. Die LED-Leuchten sind auf bahnzugelassen konischen Kipp-Pendelmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 10,0 m bzw. 12,0 m zu errichten. Bei 26 von insgesamt 29 neuen Beleuchtungsmasten sollen Rammrohrgründungen zur Anwendung kommen. Bei drei Beleuchtungsmasten erfolgt der Einbau von Fertigteilfundamenten (Flachgründung).
Für die Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung im Bf Bautzen ist die Neuverkabelung der neuen 50-Hz-Anlagen notwendig. Für die Kabelverlegungen sind entsprechend Kabeltiefbaumaßnahmen erforderlich. Dies umfasst Neubau/Änderung/Rückbau Arbeiten an Betonkabelträgen mit einer Gesamtlänge ca. 750m, Neubau/Änderungen an 5 Gleis- bzw. Straßenquerungen, Ergänzung von 2 Schachtanschlussbausätzen und den Neubau einer Schutzrohrtrasse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Zum einen sind zum Erreichen der notwenigen Baufreiheit zusätzliche Leistungen (z.B. Abbruch Betonstreifendundamente, Kampfmitttel-Flächensondierung, Fällen einer Birke) in Folge der örtlichen Situation notwendig, weiterhin sind zusätzliche Leistungen (z.B. Lieferung Schaltstellen) zur Umsetzung der Forderung der UNB nach einer geforderten Handschaltung erforderlich. Zum Abschluss der Abnahmeprüfung STE sind die Auflagen (z.B. Herstellen einer Standfläche) als zusätzliche Leistungen ab zu arbeiten.Viertens sind zusätzliche Leistungen aufgrund geometrischer Anforderungen zur regelwerkskonformen Umsetzung der AP (z.B. längerer Mastfußadapter für 12m Mast als 10m Mast, Schachtanschlussbausatz auch Gr. II, flexibles Kunststoffrohr auch in DN40 statt nur DN50)
Die zusätzlichen Leistungen sind nicht klar vom vertraglich geschuldeten Leistungssoll abgrenzbar. Aufgrund der engen zeitlichen Abfolge der Tätigkeiten können die Leistungen nicht durch einen anderen AN erbracht werden. Die Umsetzung der Forderungen der UNB oder des Abnahmeprüfers durch einen anderen AN würde zu undefinierten Zuständigkeits-/Gewährleistungszuständen führen. Nur die Durchführung der zusätzlichen Leistungen durch den vorhandenen AN ermöglicht die Einhaltung der beantragten/ zum Feststellungszeitpunkt laufenden Betren und die fristgerechte Erlangung der Abnahmeprüfung STE (inkl. Mängelbeseitigung) als Grundlage der Inbetriebnahmegenehmigung