ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43445
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Im Zuge der Bauausführung und der Abnahme in einer Totalsperrung wurden bei der OLA-Maßnahme "Auflösung Querfelder Bf Dinslaken" folgende zusätzliche Leistungen sowie Störungsbeseitigungen erforderlich:
- Eine Störungsbeseitigung an der OLA in km 19,2, wobei ein Auslegertausch und eine Regulierung notwendig war.
-Das Wechseln des Fahrdrahtes zwischen zwei Masten, welches sich beim Umbau verdrehte.
-Die Herstellung der noch übrigen Erdung mit der benötigten Mengenmehrung von 53m.
-Für die Schrottentsorgung mussten die Altmasten auf ca. 5m zugeschnitten werden.
-Entlang der Umgehungsleitung mussten gemäß der Forderung des Abnahmeprüfers Grünschnittarbeiten ausgeführt werden. (MKA 13_15)
Der AN ist bereits in die vorgesehene Maßnahme eingebunden und mit den erforderlichen Baumaschinen vor Ort, sodass die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung durch den vorhandenen AN wirtschaftlicher ist. Zu dem hätte die Beauftragung eines weiteren AN Behinderungen im Bauablauf zur Folge, da die Arbeiten in einer Sperrpause zeitgleich auf begrenztem Raum durchgeführt werden müssen.