Erneuerung AK Kaiserberg, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50085
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung AK Kaiserberg, Oberleitungsarbeiten
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung AK Kaiserberg, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Oberleitungsarbeiten
Bei der Kampfmittelsondierung konnte aufgrund des eisenhaltigen Bodens keine Aussage zu Kampfmitteln getroffen werden. Daher konnte der Verbau an zwei Stellen nicht durch Rüttelverfahren eingebracht werden. Es wurden Verbausetze vorgefertigt und mittels Zweiwegebagger eingesetzt. Aufgrund der verlorenenen Schalung enstanden auch Materialkosten. (MKA 3_1)
Die Arbeiten mussten aufgrund der zur Verfügung stehenden Sperrpausen kurzfristig ausgeführt werden. Es macht technisch und wirtschaftlich keinen Sinn, den Verbau von 2 einzelnen OLA Mast Fundamenten von einem anderen AN ausführen zu lassen, als den Bau des Fundamentes.