ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, PFA 6.2, Galeriebauwerk Sengwarden Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, PFA 6.2, Galeriebauwerk Sengwarden
Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Galeriebauwerk Sengwarden, ca. km 6,450 – ca. km 8,731, Strecke 1552; - Lärmschutzwandkonstruktion mit Alu-Pultdach, bl komplett geschlossen, br überwiegend offen; - Stahlrahmenbauweise, Stützenabstand i.d.R. 5 m, Höhe bis zu rd. 8 m über Schienenoberkante; - Lärmschutzelemente bl bis UK Dach, br in einem Teilbereich von 450 m Länge bis rd. 3 m über SO; - Gründung auf ca. 940 Bohrpfählen, Durhmesser bis 1,20 m, Tiefen zwischen 10 m und 15 m; - Stahltorsionsbalken an EÜ's und SÜ, Bau einer Stahlbetonbrücke, bahnparallele Baustraßen,
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, PFA 6.2, Galeriebauwerk Sengwarden
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-kein Planfeststellungsbeschluss vor
-keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
_______ _______
_______
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wilhelmshaven, Kreisfreie Stad
Galeriebauwerk Sengwarden, ca. km 6,450 – ca. km 8,731, Strecke 1552; - Lärmschutzwandkonstruktion mit Alu-Pultdach, bl komplett geschlossen, br überwiegend offen; - Stahlrahmenbauweise, Stützenabstand i.d.R. 5 m, Höhe bis zu rd. 8 m über Schienenoberkante; - Lärmschutzelemente bl bis UK Dach, br in einem Teilbereich von 450 m Länge bis rd. 3 m über SO; - Gründung auf ca. 940 Bohrpfählen, Durhmesser bis 1,20 m, Tiefen zwischen 10 m und 15 m; - Stahltorsionsbalken an EÜ's und SÜ, Bau einer Stahlbetonbrücke, bahnparallele Baustraßen,
Ort: Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Anzeigenummer 31
Verankerungspunkte für Rahmentragwerk Einbauteile
Der Verankerungspunkt für das Rahmentragwerk ist in der LV-Position 30.03.0100 beschrieben. Demnach soll der Verankerungspunkt entsprechend der DB Richtzeichnung A-LSW 6 für Lärmschutzwände (siehe Anlage) ausgebildet werden. Die Querschnitte sind zu vergrößern. In der Richtzeichnung ist ein Einbauteil mit 4St Ankern dargestellt. Im Zuge der Angebotsbearbeitung wurde eine im Lärmschutzwandbau übliche Verankerung gewählt. Das ist jedoch nicht mehr haltbar, weshalb sich der Gewindedurchmesser ändern muss. Dadurch vergrößert sich auch die Fußplatte und die Vergussfläche- und menge unterhalb der Stütze. Zur Einbindung des Querkraftdorns in das Fundament müssen im Pfahlkopf Kernbohrungen hergestellt werden. Die Lieferung und Montage des geänderten Einbauteils, die größere Vergussfläche und die Herstellung der Aussparung im Pfahlkopf sind Leistungsänderungen