7200072386: Rahmenvereinbarung Literaturversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072386
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200072386: Rahmenvereinbarung Literaturversorgung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Literaturversorgung und angrenzende Dienstleistungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn Leistungsabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ möglich. Abrufe aus dem Inland werden an einen innerdeutschen GIZ Standort gesendet. Für Abrufe von ausländischen Standorten erfolgt die Lieferung gemäß dem Incoterm FCA Wareneingang der GIZ in Eschborn.
Die Leistung umfasst die Beschaffung von deutsch- und fremdsprachigen Printmedien aller Art. Dabei handelt es sich sowohl um Verlagsliteratur als auch um sogenannte "graue" Literatur, d.h. Veröffentlichungen von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Hochschulen und weitere Quellen im In- und Ausland. Hinzu kommt die Beschaffung von Online-Medien wie elektronische Zeitungs-Abonnements per App, einzel- und mehrplatzbezogene E-Journals und E-Books, unternehmensweite IP-Zugänge sowie audiovisuelle Medien zum Beispiel auf DVD. Angrenzende Dienstleistungen umfassen die Abwicklung und Verwaltung der Zeitschriften- und Loseblattumläufe sowie die Verwaltung von Tages- und Wochenzeitungsabonnements und deren Zustellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kerst & Schweitzer-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schweitzer-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDG2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.