Spektrometerkonsole und heliumgekühlter Kryoprobenkopf für 950MHz NMR Referenznummer der Bekanntmachung: 9.41.16 VgV EM1-FB14-04-21ABek
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spektrometerkonsole und heliumgekühlter Kryoprobenkopf für 950MHz NMR
Vergebener Auftrag über die Aufrüstung einer Spektrometerkonsole Avance III 950 (HH001506) auf Avance NEO mit Kryo-Probenkopf.
Johann Wolfgang Goethe-Universität, BMRZ-Zentrum für Biomolekulare Magnetische Resonanz, Institut für Organische Chemie und Chemische Biologie am Campus Riedberg Max von Laue Str. 9 60438 Frankfurt am Main
Aufrüstung einer Spektrometerkonsole Avance III 950 (HH001506) auf Avance NEO mit Kryo-Probenkopf.
EU-React: Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen u. außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der beschafften Steuerkonsole für das beim Auftraggeber vorhandene 950 MHz Spektrometer-System, sowie dem beschafften Kryoprobenkopf handelt es sich einerseits um ausschließlich für Forschungs- und Versuchszwecke hergestellte Erzeugnisse und andererseits um technische Anlagen, die ganz spezifische technische Eigenschaften aufweisen müssen, um dem Forschungszweck dienen zu können.
Da aktuell kein Gerät eines anderen Herstellers über die, zur Erfüllung des Forschungszwecks, zwingend erforderlichen, technischen Eigenschaften verfügt, ist ein Wettbewerb zwischen Herstellern entsprechender Geräte, ausgeschlossen.
Auch ein "Binnenwettbewerb" zwischen dem Hersteller und dessen Lieferanten kann, aufgrund der vorliegenden Herstellererklärung, sicher ausgeschlossen werden.
Dies ist detailliert in der Vergabebegründung des Auftraggebers, zu dieser Beschaffung, dokumentiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spektrometerkonsole und heliumgekühlter Kryoprobenkopf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRKV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4
GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.