Ausrüstung Wäscherei | Libyen Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung Wäscherei | Libyen
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
Waschmaschinen / Trockner
00000 Libyen
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
PN 17.3502.6-009.00
Bügelmaschine / Wagen
00000 Libyen
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
PN 17.3502.6-009.00
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ESCUDO GROUP A.S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: GAZIANTEP
NUTS-Code: TR Türkiye
Postleitzahl: 27090
Land: Türkei
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.escudogroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ESCUDO GROUP A.S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: GAZIANTEP
NUTS-Code: TR Türkiye
Postleitzahl: 27090
Land: Türkei
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.escudogroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.