FW Buseck - WLF 26 in Anlehnung an DIN 14505
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buseck
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buseck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Buseck - WLF 26 in Anlehnung an DIN 14505
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein WLF26 mit Ladekran in Anlehnung an die DIN zu beschaffen. Da es sich um eine dringende Ersatzbeschaffung handelt, sind Gebraucht-/Vorführfahrzeuge zugelassen.
Gemeinde Buseck
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt ein WLF26 mit Ladekran in Anlehnung an die DIN zu beschaffen. Da es sich um eine dringende Ersatzbeschaffung handelt, sind Gebraucht-/Vorführfahrzeuge zugelassen.
Die Optionen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Im Falle einer Budgetüberschreitung besteht die Möglichkeit, die Optionen zu streichen und das Angebot um den angegebenen Optionspreis zu kürzen.
Die Beschaffung stellt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung dar, da das aktuelle Fahrzeug irreparabel außer Dienst ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.