81280001-Verankerung von Kooperationsmechanismen im kirgisischen Berufsbildungssystem und Verbesserung von Arbeitsmarktinstrumenten Referenznummer der Bekanntmachung: 81280001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81280001-Verankerung von Kooperationsmechanismen im kirgisischen Berufsbildungssystem und Verbesserung von Arbeitsmarktinstrumenten
Kirgistan gehört zu den ärmsten zentralasiatischen Staaten: die Chancen von Absolvent*innen von Lehranstalten der beruflichen Erstausbildung auf eine Beschäftigung sind gering, da ihre Ausbildung den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht genügt und die Vermittlungsdienstleistungen des Staates eingeschränkt sind. Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Ministerien und der Privatwirtschaft ist schwach.
Das Vorhaben "Förderung der Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung" wurde vom BMZ beauftragt, um die Steuerungskapazitäten des Arbeitsministeriums auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, erfolgreich pilotierte Ansätze in der Berufsorientierung zu verbreiten, Einführung von neuen Beschäftigungsförderungsinstrumenten, sowie die Etablierung systematischer Kooperationsbeziehungen zwischen Staat und Wirtschaft in der beruflichen Erstausbildung zu unterstützen. Dabei wird der Fokus auf nachhaltige Verankerung der Instrumente und Ansätze gelegt.
00000 Kirgistan
Das Vorhaben zielt auf Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik, Einführung von neuen Beschäftigungsförderungsinstrumenten, nachhaltige Verankerung von erfolgreich pilotierten Ansätzen in der Berufsorientierung und Zusammenarbeit zwischen der Privatwirtschaft und Institutionen der beruflichen Erstausbildung ab.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt auf der Verankerung von Privatwirtschaftsbeteiligung in der beruflichen Ausbildung zur Stärkung des Berufsbildungssystems. Eine verstärkte Beteiligung von Unternehmen und der verfassten Wirtschaft bei der Umsetzung von Lehrplänen und Prüfungen erhöht das Vertrauen in die Qualität und Bedarfsorientierung der Ausbildung. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Graduierte der Berufsschulen von Unternehmen eingestellt und Übergänge von der Ausbildung in den Beruf verkürzt werden.
Im Rahmen des Vorgängerprojektes wurden Instrumente und Prozeduren zur Durchführung der unabhängigen Zertifizierung von beruflichen Handlungskompetenzen entwickelt und pilotiert. Diese sollen im Rahmen des jetzigen Auftrages nachhaltig verankert werden (bspw. durch rechtliche Verankerung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Finanzierungsmodellen).
Darüber hinaus soll die Unterstützung zur Verbesserung der Steuerungskapazitäten des Arbeitsministeriums auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Bereitstellung der Arbeitsmarktdienstleistungen geleistet werden.
Der Auftrag umfasst u.a. folgende inhaltlichen Kernelemente:
- Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlung zur rechtlichen Verankerung von Zertifizierung von beruflichen Handlungskompetenzen
- Beratung zum Aufbau von Koordinations- und Kooperationsmechanismen im Bereich der unabhängigen Zertifizierung von beruflichen Handlungskompetenzen
- Entwicklung von Finanzierungsmodellen der unabhängigen Zertifizierung von beruflichen Handlungskompetenzen
- Identifikation und Motivation von lokalen Wirtschaftsakteuren zur Beteiligung an den Prozessen der unabhängigen Zertifizierung von beruflichen Handlungskompetenzen
- Unterstützung beim Aufbau des Systems zum Arbeitsmarktmonitoring und -analyse
- Unterstützung bei der Politikberatung zur Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktpolitik
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Arbeitsmarktinformationssystems
- Kapazitätsentwicklung vom Partnerpersonal auf der Politikebene, sowie auf der operativen Ebene
- Kontinuierlicher Beitrag zum wirkungsorientierten Monitoring des Vorhabens
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet kooperative Berufsbildung und mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet postsowjetische Staaten (Definition siehe Leistungsbeschreibung) in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YS6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.