Digitalisierung Schulen im WMK (Ingenieurleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 177-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Schulen im WMK (Ingenieurleistungen)
Digitalisierung Schulen im Werra-Meißner-Kreis (Ingenieurleistungen zum Ausbau von EDV-Netzen)
An verschiedenen Schulen des Werra-Meißner-Kreises sollen die Schulräume im Bestand vernetzt und Medientechnik eingebaut werden. Bestandteil der Arbeiten ist u.a. die Installation von EDV- und Niederspannungs-Verteilern, Verlegesystemen, HDMI, USB, EDV- und Niederspannungskabeln, Durchbrüchen und Brandschottungen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist eine fachgerechte Planung der einzubauenden informationstechnischen Anlagen an den betreffenden Schulen. Die Durchführung dieser Planungsaufgabe und die anschließenden fachliche Begleitung der Vergabeverfahren und der Bauphase bis zum erfolgreichen Abschluss der Gesamtmaßnahme sind Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Im Rahmen der durchzuführenden Fachplanung sind bis zu 900 Räume in die Betrachtungen einzubeziehen.
Sollten über die grundsätzliche Leistung hinaus weitere Arbeiten erforderlich sein, so können diese als optionale Leistungen für bis zu weitere 2.000 Stunden auf Basis der bezuschlagten Preiskalkulation für die ursprünglichen 3.000 Stunden nachbeauftragt werden.
Sollte der zeitlich geschätzte Aufwand des Auftraggebers von ca. 3.000 Stunden für die Auftragserbringung nicht ausreichen und die Option benötigt werden, so ist eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber in Textform zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-,Handels- oder Partnerregister)
Eigenerklärung zu:
- ggf. eingeleiteten Insolvenz- /-Liquiditätsverfahren
- Angabe über Gesamtumsatz der letzten drei Jahre
- Angabe spezifischer Jahresumsatz gem. § 53 ff. HOAI 2021
- Nachweise/ Kopien Berufshaftpflichtversicherung
-
- Berufshaftpflichtversicherung (mindestens folgende Deckungssummen versicherbar: mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden; nicht älter als 12 Monate oder durchlaufende Jahresversicherung)
- spezifischer Jahresumsatz mind. 50.000 € (netto) / Geschäftsjahr
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl: mind. 1 festangestellter mit vergleichbaren Leistungen betrauter Dipl.-Ing. (FH) (oder min. B.Sc) sowie mind. 1 festangestellter Techniker oder ein weiterer festangestellter Dipl.-Ing. (FH) (oder mind. B.Sc), die mit vergleichbaren Leistungen betraut sind/ waren und aktuell im Unternehmen beschäftigt sind.
- Projektleitung sowie die für die Vertretung der Projektleitung in Frage kommenden Personen beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]