ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.3: Strecke 5723 km 29,036 - 39,776
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Erstellung einer hydraulischen 2-Modellierung und eines hydraulischen Gutachtens zur Ermittlung von Wasserspiegel und Fließrichtung an Bauwerken im PFA 3.3 im PA03 der ABS38. -LÄ22
Der Nachweis der Abflusssituation (Durchflüsse und Fließrichtung) ist zwingend für die weitere Bauphasenplanung
erforderlich. Die Erfordernis war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt, sondern ergab sich erst im Zuge des
Planungsfortschrittes und durch den neuen Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz: Nach § 17 Abs. 2
Raumordnungsgesetz (ROG) tritt ab 01.09.21 der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz in Kraft, woraus für
raumbedeutende Planung/Maßnahmen eine Prüfpflicht resultiert. Es sind Risiken von Hochwassern sowie die Auswirkungen
des Klimawandels bzgl. Hochwasserereignisse zu prüfen. Das vorgelegte Nachtragsangebot beinhaltet die Erstellung eines
hydraulischen Gutachtens für den PFA 3.3, dass im Zuge des Planungsfortschrittes, aufgrund der aktuellen
Scopingeinwendungen und der Ergebnisse des hydrologischen Gutachtens, vom WWA Traunstein gefordert wurde.