Fondsmanagement Hessen Kapital III (EFRE) GmBH Referenznummer der Bekanntmachung: 01/22 - HessMin
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wirtschaft.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fondsmanagement Hessen Kapital III (EFRE) GmBH
Wiesbaden
Eräuterung:
Aufstockung des Fonds HK III wg separater Finanzierungstranche aus dem EU-REACT-Förderprogramm
und
Vertragsanpassung bezüglich der Übernahme des Verwahrentgelts
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsanpassungen wegen separater Finanzierungstranche aus dem EU-REACT-Förderprogramm und im Hinblick auf das Verwahrentgelt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wiesbaden
Eräuterung:
Aufstockung des Fonds HK III wegen separater Finanzierungstranche aus dem EU-REACT-Förderprogramm.
und
Vertragsanpassung bezüglich der Übernahme des Verwahrentgelts.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Eräuterung:
Aufstockung des Fonds HK III wegen separater Finanzierungstranche aus dem EU-REACT-Förderprogramm
und
Vertragsanpassung bezüglich der Übernahme des Verwahrentgelts
Eräuterung:
Eine Aufstockung des Fonds HK III ist als erforderliche Änderung auf Grund unvorhersehbarer Umstände nach § 132 II S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB begründet, da sowohl wegen der Pandemie eine Unvorhersehbarkeit bejaht werden kann, als auch die Erforderlichkeit gegeben ist.
Die Erweiterung ist weiterhin auf Basis von § 132 II S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, da eine Änderung des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Außerdem beträgt die Änderung weniger als 50% der ursprünglichen Gesamtvergütung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Vertragsanpassung bezüglich der Übernahme des Verwahrentgelts ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB gerechtfertigt, da die Anpassung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen erforderlich ist. Insbesondere die Entwicklung der Negativzinsen ist ein unvorhergesehener Umstand. Der Wert der Änderung übersteigt nicht 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.