München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Die Landeshauptstadt München (LH München) plant die U Bahnhaltestelle München Pasing im Bereich des Bf Mü Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Der geplante U Bahn-Tunnel samt Station soll unmittelbar südlich neben dem bestehenden Bahnsteig 0 am Gleis 2 liegen.
Das gegenständliche Vergabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
- Kabelarbeiten an LWL-Kabeln
- Kabelarbeiten an Kupferkabeln
- Kabelarbeiten LST
- Kabeleinführungen ESTW-Gebäude ESTW München-Pasing Süd
- Rückbau von fernmeldetechnischen Anlagen
- Rückbau LST-Kabel
jeweils getrennt in technische Funktionslose für Arbeiten an Anlagen der DB Netz AG, der DB Station und Service und Anlagen Dritter (Vodafone).
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.