Thales-DSTW Testanlage für den Standort Frankfurt/M Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56316
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Thales-DSTW Testanlage für den Standort Frankfurt/M
Thales-DSTW Testanlage für den Standort Frankfurt/M
Frankfurt am Main
DSTW Testanlage in der Bauart der Firma Thales Deutschland GmbH
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Schulungen in Meitingen-Mertingen ist eine Schulungsanlage der Firma Thales erforderlich, um die Mitarbeiter der Instandhaltung vor der Inbetriebnahme zu qualifizieren. Diese Schulungen sind nicht Bestandteil bisheriger Verträge, die lediglich eine Ersteinweisung enthalten. Um die Inbetriebnahme zu gewährleisten, sind diese Schulungen zwingend erforderlich. Es gibt keine Alternative oder Ersatzlösung für die Schulungsanlage. Andere Hersteller können die Thalesspezifika nicht nachbilden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Thales-DSTW Testanlage für den Standort Frankfurt/M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.