GeFo Reinvest Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40161
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GeFo Reinvest
Die DB Netz AG wird seine Telekommunikationseinrichtungen (GeFo) an allen Standorten austauschen, sowie die technisch notwendige Erweiterung an den zentralen Kernnetzelementen (RVSt) durchführen
Die DB Netz AG wird die bundesweit zur Sprachkommunikation eingesetzten GSM-R-Fernsprecher ortsfest (GeFo) erneuern, sowie die technisch notwendigen Erweiterungen an der Vermittlungs- und Übertragungstechnik durchführen
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 5 Jahre; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
Siehe Rahmenvertrag: Anlage 15 (Preisblatt) Anhang 08 (Optionen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GeFo Reinvest
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.