Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 4: Baugrunderkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56700
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 4: Baugrunderkundungen
Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben.
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großbohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großbohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnittdes Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt
des Kaller Tunnel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein
einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung
über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen
Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr
gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://
www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ )
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein
einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung
über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Fachliche Eignung für Los 1-5:
• Eigenerklärung von mindestens zwei in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Bereich Baugrunduntersuchung für Eisenbahninfrastruktur mit folgenden Angaben: Referenzprojekt/ Streckenmodernisierung, Auftraggeber des Referenzprojektes, Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts mit Telefonnummer, Leistungszeitraum, Auftragswert
• für die Bohrarbeiten werden im Allgemeinen folgende Nachweise von den Unternehmen erwartet
DVGW W120-1 (Brunnenbau),
• Nachweis der Erfahrung des Bohrgeräteführers:
- Bescheinigung als "Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 -Geotechnische Erkundung und Untersuchung -
Probenentnahme und Grundwassermessungen“
• Nachweis der Eignung des Labors für die chemischen Laborversuche:
- Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS
• Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl dder jahresdurchschnittlich Mitarbeitenden, im angefragten Leistungsbereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe der MA-Zahlen in Anlage „Referenzen“)
Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende
Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben.
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein
einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung
über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.