BL 444 Bingen-Koblenz BA3, Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54962
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BL 444 Bingen-Koblenz BA3, Ersatzneubau
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Bahnstromleitung, der zunehmenden Spaltkorrision des Maststahls sowie aus statischen und betriebstechnischen Gründen ist der Austausch der Maste, Fundamente und Seile der BL444 Bingen - Koblenz nötig. Im Rahmen einer Anpassung der Freileitung an die technischen Standards soll auch die Übertragungsleistung gesteigert werden. Die BL 444 wird für eine Leiterseilendtemperatur von 80°C geplant und ausgelegt.
Ersatzneubau der 110 KV Bahnstromleitung 444 Bingen-Koblenz BA3
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Für die Errichtung von Bahnstromleitungen gibt es ein Prüfsystem mit Aufruf zum Wettbewerb (Letzte Veröffentlichung: EU 2020/S 184-445066).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BL 444 Bingen-Koblenz BA3, Ersatzneubau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.