Ladesäulen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA55861
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ladesäulen
Lieferung von AC- und von DC-Ladesäulen für Busse und andere Straßenfahrzeuge
Ladeinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen (AC)
Deutschland
Lieferung von 3-phasigen, eichrechtskonformen AC Ladestation 2x11kW Mode 3 nach IEC 61851 für Elektrofahrzeuge
Ladeinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen (DC)
Deutschland
Lieferung von eichrechtskonformen DC Ladestationen an DB Standorten und Bahnhöfen
optionale Verlängerung um ein Jahr
Ladeinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen (DC Bus)
Deutschland
Lieferung von DC Ladestationen für elektrische Nutzfahrzeuge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle bzw. vergleichbares (Kopie). 2. Bei Personengesellschaften oder vergleichbaren Gesellschaften: Auskunft über die Teilhaber. 3. Schriftliche Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 30 %). 4. Schriftliche Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 30 %).
1. Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Angaben in EUR/Jahr). 2. Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, 3. Aktuelle Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Ein durchschnittlicher Umsatz unter [Betrag gelöscht] EUR p. a. führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
1. Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (Lieferung DC-Ladesäulen für Busse bzw. Nutzfahrzeuge), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Jahren. Die Referenzprojekte sind bzgl. Umfang (jeweils > 5 Ladesäulen) IT‐Anbindung, verwendete Schnittstellen, Besonderheiten des Projekts zu beschreiben, mit Ansprechpartner und Kontaktdaten zu nennen.
2. Auskunft über das gesamte Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio,
Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen abzugeben. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Weitere Hinweise sind der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Handelsrecht nach dem Recht eines Mitgliedstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.