Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelekommunikation" für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4570E-JVA F4-13/2021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelekommunikation" für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8, 60435 Frankfurt am Main
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.07.2022 bis 30.06.2026. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 30.06.2027. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen von grundsätzlich bis zu 9 Monaten an männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 390 Gefangenen im offenen/geschlossenen Vollzug. Es wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt betrieben. Als Leistungsempfang für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist wünschenswert für den offenen Vollzug 4 Telefonzellen ohne Überwachungsmöglichkeit (Münz- Kartentelefon) zu stellen. Im geschlossenen Vollzug, Haus 1: insgesamt 2 Nutzerendstellen, ein korrespondierendes Gerät zur Überwachung und 1 Administrationsplatz; im Haus 5: insgesamt 5 Nutzerendstellen, 3 korrespondierende Geräte zur Überwachung und 1 Administrationsplatz; zusätzlich 1 weiterer Überwachungsplatz für den Strukturbeobachter, jeweils – wie vor - Vandalismus- und manipulationssichere Sprechstellen in verschiedenen Häusern für ausgehende Gespräche, die ausschließlich von Gefangenen genutzt werden und jeweils – wie vor - korrespondieren Geräte zur Überwachung der Sprechstellen (im jeweiligen Stationsbüro, in den Büros der Sachgebietsleitung/ Bereichsleitungen Sicherheit sowie des Büros des Strukturbeobachters) sowie zwei Administrationsplätze im Verwaltungsgebäude.
Die Nutzerendstellen im geschlossenen Vollzug sind nicht als Münz-, Kartentelefon auszugestalten. Die Aufladung entsprechender Telefonguthaben für die einzelnen Telefonkonten hat ausschließlich über entsprechende Administrationsplätze zu erfolgen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2020 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklä-rung auf die Geschäftsjahre 2017-2019 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelefonie.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020, 2020 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesell-schaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nach-weise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregel-tes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Mas-se abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurech-nen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsa-men Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ord-nungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangenentelekommunikation“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabever-fahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primär-rechtlichen Grundsätzen. D erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sie-ben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]