81277727-Wartung Fenster,Türen und Fassaden Mäander und Campus GIZ Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 81277727
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81277727-Wartung Fenster,Türen und Fassaden Mäander und Campus GIZ Bonn
Prüfung, Wartung und Instandsetzungen der Fassaden, Fenster und Türen an zwei Gebäuden des GIZ Campus Bonn.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Prüfung, Wartung und Instandsetzungen der Fassaden, Fenster und Türen an zwei Gebäuden des GIZ Campus Bonn.
Friedrich-Ebert-Allee 32 (Campus Forum)
-Fensterelemente incl. Festverglasungen 2610 Stück
-Raffstoreanlagen 2660 Stück
-Glasgeländer 20 Stück
-Türanlagen 1 + 2 flg. mit Drehtürantrieb, Schiebeanlagen 29 Stück
Ca. 25.700 m2, hierin sind die Fenster enthalten
-RWA Anlagen
2 Zentralen GEZE MBZ 300
2 Drehtürantriebe mit Sensorik Fabrikat GEZE
5 Schiebetüranlagen Fabrikat GEZE
6 Motorschlösser
10 Oberlichtanlagen Kantine
13 Oberlichtanlage Auditorium
Friedrich-Ebert-Allee 36 (Mäanderbau)
-Fensterelemente incl. Festverglasungen 1521 Stück
-Raffstoreanlagen 1400 Stück
-Glasgeländer 128 Stück
-Haustüren 19 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Fassadenwartung in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;
Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn/Registered offices Bonn and Eschborn, Germany;
Registergericht/Registered at Amtsgericht Bonn, Germany; Eintragungs-Nr./Registration no. HRB 18384 und/and Amtsgericht Frankfurt am Main, Germany; Eintragungs-Nr./Registration no. HRB 12394;
USt-IdNr./VAT ID no. DE 113891176;
Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman of the Supervisory Board: Martin Jaeger;
Vorstand/Management Board: Tanja Goenner (Vorstandssprecherin/Chair of the Management Board), Ingrid-Gabriela Hoven, Thorsten Schaefer-Guembel
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YKJN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.