ESTW Obere Lahn, Projeksteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI19638
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Obere Lahn, Projeksteuerungsleistungen
ESTW Obere Lahn, Projeksteuerungsleistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Obere Lahn, Projeksteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Obere Lahn
ESTW Obere Lahn, Projeksteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Nachtrag 05: - Erweiterung der Planungsleistungen auf die Bahnsteige in den Bahnhöfe Kerkerbach, Löhnberg und der Hp Leun-Braunfels
Im ursprünglichen Vertrag war die Realisierung des ESTWs in einer Baustufe vorgesehen. Nach der Vorplanung ist die betriebliche Aufgabenstellung fortgeschrieben worden und die Projektziele angepasst worden. Dies führte zu zusätzlichen Aufwand beim AN. Dieser war erforderlich, um die im Hauptvertrag vereinbarte Leistung zu erfüllen. Die zusätzlichen Leistungen resultieren aus einer geänderten Aufgabenstellung des AG und betreffen Leistungen, die im Hauptvertrag enthalten sind. Ein Wechsel des AN ist nicht wirtschaftlich, da der Inhalt des Hauptvertrags sonst nicht abschließend erbracht werden kann und daher eine Kündigung des Vertrags erforderlich würde