2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33748
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92)
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistung Los1-3:
- Erneute Unterweisung zum Umweltschutz durch Los 1-3
Zusätzliche Leistung Los 1 (Natur- und Artenschutz):
- Ausführungsplanung zum Rigolenschaden am RS3/östl. Injektionsschacht-Textbeitrag zur LAP
- Anpassung von Plänen von Reptilienschutzzäunen
- PFA1 – PÄ13 Änderung der Lage der Baustellenzufahrt am Toyota Autohaus
- Begleitung der Reptilienumsiedlung
- LÄ 05
Die zusätzliche Leistungen, die im fachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag stehen, waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht ersichtlich. Die Leistungen sind erforderlich geworden, da es sehr viele neue Mitarbeiter auf Seite anderer am Bau beteiligter AN gab, die in die relevanten Umweltthemen eingewiesen werden mussten, der Textbeitrag zur Ausführungsplanung wurde notwendig, da es zu einem unvorhersehbaren Schaden kam, welcher schnelltmöglich ausgebessert werden musste und die ausführende Firma dafür eine genaue Anweisung benötigte, die Anpassung von Plänen für Reptilienschutzzäune ist notwendig geworden, um den Artenschutz einzuhalten und die Leistungen am Autohaus (LSW 4-6) ergaben sich aus der Planänderung 13. Die Begleitung der Reptilienumsieglung ergab sich erst aus einer Auflage der UNB. Alle aufgeführten Leistungen stellten damit eine zusätzliche Leistung dar. Die Einarbeitung eines anderen AN hätte zueinem enormen Zeitverlust und damit erheblichen Zusatzkosten geführt.