Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8
VP 6.4.8 Los 1 OLAAbzw. Rainweg
VP 6.4.8 Los 1 OLA
Abzw. Rainweg
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VP 6.4.8 Los 1 OLA Abzw. Rainweg
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VP 6.4.8 Los 2 OLA
Bf H-Langenfelde
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
- VÄA 9: Handschalter SG 88 Langenfelde
- VÄA 10: Schwerlastankerfundament M3-18a Gl.98
- VÄA 11: Gl. 325 Oberleitungsanpassung
- VÄA 12: Oberleitungsanpassung SG 39 Gl. 98/99
- VÄA 13: GE Gl. 97 Oberleitungs- und Erdungsarbeiten
- VÄA 14: Überprüfung Entwurfsplanung Diebsteich nach Überarbeitung durch Entwurfsplaner
Erstellung Ausführungsplanung Diebsteich auf Basis der überarbeiteten Entwurfsplanung (EP) (Umbau Querfelder auf Eckstiele zur Montage von Mehrgleisauslegern). Die Erfordernis einer Überarbeitung der EP war nicht vorhersehbar. Die Ausführungsplanung (AP) ist Bestandteil des Hauptvertrages. Die erforderliche Änderung der AP ist daher durch den gleichen AN durchzuführen.