A.0435.200703_Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2021-1981
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0435.200703_Projektsteuerung
Das Land Hessen und die Justus-Liebig-Universität Gießen beabsichtigen die Errichtung eines Forschungsneubaus "Gießen Center for Electrochemical Materials Research" (GC-ElMaR). Die Bearbeitung des Forschungsprogramms in interdisziplinären Teams erfordert eine räumliche Zusammenführung / Verzahnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Vertiefungsbereiche in einem integrativen Gebäude-, Raum- und Großgerätekonzept für chemisch-physikalische Arbeitsweisen.
Das Forschungsgebäude soll an der südwestlichen Grenze des Campus Natur- und Lebenswissenschaften, Campusbereich Seltersberg in unmittelbarer Nähe zu den Institutsgebäuden der Fachgebiete Chemie und Physik, angrenzend an ein Wohngebiet und in Verlängerung der Neubauachse, errichtet werden.
Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe von
Projektsteuerungsleistungen in Anlehung an AHO.
Eine ES-Bau (LPH 2) liegt bereits vor.
Gießen
Das Land Hessen und die Justus-Liebig-Universität Gießen beabsichtigen die Errichtung eines Forschungsneubaus "Gießen Center for Electrochemical Materials Research" (GC-ElMaR) im Campusbereich Seltersberg der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Der Campusbereich Seltersberg der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist Bestandteil des Campus Natur- und Lebenswissenschaften.
Die elektrochemische Materialforschung hat an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) einen hohen Stellenwert, ist national wie international hervorragend vernetzt und arbeitet seit vielen Jahren in zahlreichen Verbundprojekten äußerst erfolgreich. Der geplante Forschungsbau GC-ElMaR auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften wird den Forschungsstandort Gießen in seiner Gesamtheit weiter stärken und den beteiligten Forscherinnen und Forschern die erforderliche Infrastruktur bieten, um innovative und interdisziplinäre Projekte auf dem Gebiet der elektrochemischen Materialforschung und insbesondere im Bereich der Festkörperbatterien und weiterer zukunftsträchtiger Konzepte von größter gesellschaftlicher Bedeutung schneller voranbringen zu können.
Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung.
Es soll ein Gebäude mit 3.574 m² NUF 1-6 (davon 1.541 m² hochinstallierte Laborfläche, u. a. mit Großgeräten in den Joint Core Facilities und einem Trockenraum) und 132 Arbeitsplätzen entstehen. Neben vier - teilweise neu geschaffenen - Arbeitsgruppen sowie drei neuen Nachwuchsgruppen im Bereich der elektrochemischen Materialforschung, werden interdisziplinäre Projektteams in gemeinsamen Büros und Schlüssellaboren an der Forschungsprogrammatik arbeiten.
Die Integration eines Trockenraums ist für die Batterieforschung essentiell und stellt ein Alleinstellungsmerkmal in der materialbezogenen hessischen Forschungslandschaft dar. Dieser Trockenraum soll als "Raum in Raum-Lösung" (inkl. Personen- und Materialschleuse) innerhalb der Laborhalle/Technikum installiert werden. Im Trockenraum sollen extrem feuchteempfindliche Batteriematerialien und -zellen präpariert und charakterisiert werden. Im
Betrieb ist für diese Tätigkeiten ein Taupunkt von bis zu -60 °C erforderlich.
Die Obergrenze der Kosten für die Maßnahme wird für die Kostengruppen 300+400 (gemäß DIN 276 Stand 2008) wie folgt festgelegt: 36,7 Mio. Euro brutto.
Geplanter Baubeginn: II. Quartal 2024
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen.
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen.
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix:
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (netto) der
letzten drei Jahre: 12,5 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden
Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Projektstufe 1 "Projektvorbereitung" beauftragt. Die Projektstufen 2-5 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.388 (HE 736);
3) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut; Versicherungssumme für Personenschäden 3.000.000,00 €, für sonstige Schäden 5.000.000,00 €, jeweils im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summe im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz im Mittel der letzten 3 Jahre für entsprechende Leistungen im Bereich der Projektsteuerung von mind. 390.000,-€ netto/Jahr.
Bei Erfüllung der Mindestanforderung erfolgt die Wertung gemäß Eignungsmatrix.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende
Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor/Architekt führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt einzutragen:
- Art der Maßnahme: Neubau aus den Bereichen Ausbildung/Wissenschaft/Forschung bzw. Gesundheit/Betreuung;
- Art der Nutzung (Laborgebäude, Bürogebäude) und Angabe der Honorarzone des Projektes (HOAI);
- Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro);
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Projektgröße, durch Angabe der Gesamtbaukosten und der Kosten für KG 300+400;
- Angabe der Nutzungsfläche NUF 1-6;
- Projektzeit;
- Alter der Referenz;
- Leistungsumfang des Bewerbers in Anlehnung an AHO Nr. 9 (Angabe der beauftragen und erbrachten Projektstufen und Handlungsbereiche);
- Leistungsstand der Referenz;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Das Unternehmen erklärt, dass die von im angegebenen Projektdaten zutreffend sind.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an beschäftigte Mitarbeiter: Nachweis über mindestens drei festangestellte Dipl.- Ingenieure/Architekten/Master- und Bachelorabsolventen, die mit vergleichbaren Leistungen betraut sind.
zu 3) Mindestanforderungen an alle wertbaren Referenzprojekte:
Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz. Es werden 3 Referenzen gewertet.
- Referenz nicht älter als 6 Jahre, Übergabe an den Nutzer nach dem 01.01.2015;
- Referenz gemäß HOAI, Anlage 10.2 Objektliste Gebäude, Neubau aus den Bereichen Ausbildung/Wissenschaft/Forschung bzw. Gesundheit/Betreuung;
- Baukosten KG 300+400 (brutto) größergleich 15.000.000 €;
- in Anlehnung an AHO Heft Nr. 9, mind. Projektstufen 2-5 und mind. 3 der 5 Handlungsbereiche (A-E);
- in Anlehnung an AHO Heft Nr. 9 Projektstufe 4 begonnen;
- Nutzungsfläche der Referenz größergleich 2.500 m²;
Mindestanforderungen, die durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte erfüllt sein müssen (K.O.-Kriterium, bei Nichteinhaltung einer dieser Mindestanforderungen wird die Bewerbung nicht gewertet.):
- Mindestens eine Referenz ist ein Laborgebäude (Laborfläche NUF 1-6 größergleich 400 m²);
- Mindestens eine Referenz mit Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
Vorbehalten wird die Nachprüfung aller Angaben des Projektdatenblatts.
Bei Erfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt die Wertung gem. Eignungsmatrix.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteiendes WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine
Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht! Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.