Schulverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: IV 610.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverpflegung
Schulverpflegung in 37 vom zum Zeitpunkt der Abgabe der
Erklärungen nach § 103 Abs. 2 Ins0 versorgten Schulstandorten (also 36 Schulen) interimsweise.
36 Schulen des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Schulverpflegung in 37 vom zum Zeitpunkt der Abgabe der
Erklärungen nach § 103 Abs. 2 Ins0 versorgten Schulstandorten (also 36 Schulen) interimsweise.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftragnehmer hatte die Verträge für die Verpflegung an sämtlichen hier vertragsgegenständlichen Schulen in wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren gewonnen und teilweise bereits seit Jahren als Bestandsleistungserbringer ausgeführt. Ende Oktober 2021 hat der Auftragnehmer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Erklärungen nach § 103 Abs. 2 InsO abgegeben, so dass die Verträge nicht länger erfüllt werden sollten. Da der Landkreis verpflichtet ist, an den Schulen in seiner Trägerschaft die Verpflegung sicherzustellen, hat der Landkreis kurzfristig mit Wirkung zum 1. November 2021 die hier bekannt gemachte Interimsvergabe für die Fortsetzung der Verpflegung an den Schulen bis zum Beginn der nächsten Sommerferien (bzw. bis zum regulären Vertragsende, soweit die Verträge vor den Sommerferien 2022 enden) an den Bestandsdienstleister vergeben. In der Zwischenzeit werden neue Verträge ausgeschrieben (teilweise ist dies bereits geschehen), die spätestens zum Beginn der Sommerferien 2022 in Kraft treten sollen, damit eine unterbrechungsfreie Verpflegung an den Schulen sichergestellt ist. Diese Entwicklung konnte der Landkreis nicht voraussehen und hatte diese Vertragsbeendigung und damit die Notwendigkeit der Interimsvergabe auch nicht zu vertreten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulverpflegung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Umstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64823
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoßinnerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw.Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilungeinen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei demRegierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. einesAngebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eineFrist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]