GSI RV Wartung Brandmeldeanlage 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 22F/50084626
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSI RV Wartung Brandmeldeanlage 2022
Gegenstand ist die Wartung durch den Auftragnehmer (AN) der Hekatron Brandmeldeanlage (BMA) incl. Sicherheitsleitsystem UMS und Remote des Auftraggebers (AG) - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH - in Darmstadt. Die BMA besteht aus SecuriPro-Komponenten und Integral-Komponenten. Im SecuriPro-System gibt es aktuell vier Brandmeldezentralen mit insgesamt 465 Brandmeldern und 107 Alarmhupen, die über einen eigenen Zentralenring vernetzt sind. Im Integralsystem gibt es neunzehn Brandmeldezentralen mit insgesamt 2073 Brandmeldern und 475 Alarmhupen, die über das Hekatron WAN-Netzwerk miteinander kommunizieren. Zusätzlich gibt es in den beiden Systemen noch linienförmige Wärmemelder, Rauchansaugsysteme, EX-Brandmelder und linienförmige Rauchmelder.
Details siehe Anhang Leistungsbeschreibung.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und kann optional vom Auftraggeber 3-mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung ist vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich zu erfolgen. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre oder wenn das maximale Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR ausgeschöpft wird.
Ausführungszeitraum: Beginnend mit dem 03.01.2022. Die erste Quartalswartung muss bis zum 24.01.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EAB Elektroanlagebau GmbH Rhein/Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.eab-rhein-main.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland