Planung Erneuerung von drei Bayerwald Brücken Strecke 5634Sehr Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40512
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erneuerung von drei Bayerwald Brücken Strecke 5634Sehr
Von der Erneuerung der drei Bayerwaldbrücken ist die Strecke 5634 betroffen, deren Teilstrecke Plattling Bhf. – Bayerisch Eisenstein als Hauptader durch die Region durchführt.
Die Bahnstrecke wurde 1877 in Betrieb genommen, die drei hier zu bewertenden Bauwerke wurden bisher nicht erneuert und stehen unter Denkmalschutz. Alle drei Bauwerke waren
bereits Gegenstand einer bautechnischen Prüfung. Diese Prüfungen umfassten seinerzeit Nachrechnungen, lnstandsetzungskonzepte und Ausführungsunterlagen für lokale Verstärkungen am Überbau der Nagerlbrücke.
Ziel soll es sein, eine fundierte Unterlage für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendiger Ersatzneubauten bereitzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Erneuerung von drei Bayerwald Brücken Strecke 5634Sehr
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
Von der Erneuerung der drei Bayerwaldbrücken ist die Strecke 5634 betroffen, deren Teilstrecke Plattling Bhf. – Bayerisch Eisenstein als Hauptader durch die Region durchführt.
Die Bahnstrecke wurde 1877 in Betrieb genommen, die drei hier zu bewertenden Bauwerke wurden bisher nicht erneuert und stehen unter Denkmalschutz. Alle drei Bauwerke waren
bereits Gegenstand einer bautechnischen Prüfung. Diese Prüfungen umfassten seinerzeit Nachrechnungen, lnstandsetzungskonzepte und Ausführungsunterlagen für lokale Verstärkungen am Überbau der Nagerlbrücke.
Ziel soll es sein, eine fundierte Unterlage für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendiger Ersatzneubauten bereitzustellen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Vorzugsvariante der DB Netz AG für die Ohetalbrücke umfasst mit dem Ersatzneubau in bestehender Trasse (EÜ) und der temporären Umfahrung in seitlicher Trasse zwei getrennte Objekte, für die gemäß HOAI §11 die Honorare für die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke (IB), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TWP) in allen Leistungsphasen (Lph) getrennt zu berechnen sind. Mit diesen NT werden die Lph 3,4 und 6 HOAI-konform abgerechnet- LÄ 03
Mit dem oben genannten Ingenieurvertrag sind die Planungsleistungen für den Neubau der Ohetalbrücke vereinbart. Zum
Zeitpunkt der Vertragsschließung lag, ganz im Sinne einer ergebnisoffenen Variantenuntersuchung, noch keine Präferenz über
den Endzustand und die dazu erforderlichen Bauzustände vor. Im Zuge der Variantenuntersuchung ergab sich eine
Vorzugsvariante, die bauzeitlich als Baubehelf ein eigenes Bauwerk und dessen vollumfängliche, eigenständige Planung in der
Objekt- und Tragwerksplanung erfordert, um die Strecke auf einer Behelfstrasse an der Baustelle vorbei zu führen und so den
bauzeitlichen Bahnbetrieb sicher zu stellen. Dieses zusätzliche Bauwerk konnte bei Vertragsschluss folgerichtig, wie oben
dargestellt, jedoch noch nicht als Objekt vereinbart werden