2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Durchführung einer vertieften und sofern notwendig eigenständigen Teilkostenermittlung für die Schnittstellenbereiche der integrierten Gesamtlösung zu den aufgehenden schlüsselfertigen Bauteilen, jedoch unter Berücksichtigung der gesamthaften Gebäudestruktur vor dem Hintergrund einer Verifizierung aller relevanten Baukosten gemäß DIN 276. Als Ergebnis dieser Kostenkonsolidierung soll perspektivisch eine plausibilisierte und vollständige Kostenermittlung in einheitlicher Struktur entstehen; betreffend aller relevanten Kostengruppen, sowohl für die Belange des Rohbaus wie auch den angrenzenden Schnittstellenbereichen zu den aufgehenden Bauteilen. Die bereits vorhandenen und von den jeweiligen Planern aufgestellten Teil-Kostenermittlungen sind hierfür zu plausibilisieren und sofern notwendig durch eigenständige, ergänzende Teil-Kostenermittlungen in einer voll-ständigen Gesamtkostenstruktur zusammenzuführen.
Diese Struktur ist nach Einarbeitung in die Projektunterlagen sowie Sichtung der vorliegenden Bestands-Kostenermittlungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, als bevorzugtes Werkzeug hierfür ist MS-Excel vorgesehen.
Neben der Dokumentation der Arbeitsergebnisse sollen auch Hinweise auf inhaltliche Risiken, sowie Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Kosten, bzw. für das weitere Verfahren bei der Kostenermittlung und auch für die Fortschreibung der Kosten (Kostenverfolgung) erarbeitet werden. - LÄ25
Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneigenen, insbesondere in der Bewertung der vielschichtigen techn. Schnittstellen und komplexen Kostentrukturen des Großprojekts. Zum einen würden die Kosten einer adäquaten Einarbeitung für einen neuen AN die avisierten Kosten der Nachtragsleistung an sich schon übersteigen, zum anderen entstehen erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene im Gesamtprojekt weiter belasten. Darüber hinaus ist bei Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN keine eindeutig nachvollziehbare Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend wäre für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen müsste. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre im Weiteren nicht nachvollziehbar.