Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) im Bf Groß-Gerau Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35645
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) im Bf Groß-Gerau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE: Im Bahnhof Groß Gerau befinden sich unter der Oberleitung mehrere stillgelegte und betrieblich gesperrte Gleise. Dieser Zustand stellt eine Abweichung gegenüber dem aktuellen gültigen Regelwerk dar. Ziel der Maßnahme ist es die Kettenwerke über den Gleisen 10, 21-24 so anzupassen, dass sie sich wieder in einem regelkonformen Zustand befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Rückbau Oberleitungsanlagen (OLA) im Bf Groß-Gerau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Groß-Gerau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE: Im Bahnhof Groß Gerau befinden sich unter der Oberleitung mehrere stillgelegte und betrieblich gesperrte Gleise. Dieser Zustand stellt eine Abweichung gegenüber dem aktuellen gültigen Regelwerk dar. Ziel der Maßnahme ist es die Kettenwerke über den Gleisen 10, 21-24 so anzupassen, dass sie sich wieder in einem regelkonformen Zustand befinden.
Nachtrag 04: Bauzeitverlängerung und Mehrleistungen 2021
Ausführung wurde betrieblich Verschoben